Von: luk
Bozen – Zwischen dem Land und den Hausärzten ist eine weitere Einigung erfolgt. Vor dem Arbeitsgericht wurde einem Vergleich zugestimmt.
So hat man sich über die Vorgangsweise beim Patientenabbau geeinigt. Für jeden Patienten, der zu einem anderen, bzw. neuen Arzt wechselt, bekommt der Hausarzt eine Ausgleichszahlung von zwölf Euro pro Jahr, für einen Übergangszeitraum von vier Jahren.
Zudem wurde entschieden, dass junge Ärzte ein Jahr früher anfangen dürfen und Hausärzte in den Tälern weiterhin auch als Notärzte arbeiten können.