Von: bba
Bozen – Die Unternehmer sind ab 1. Jänner 2019 verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu erstellen und digital zu verschicken. Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol erinnert daran, dass Rechnungen als nicht ausgestellt gelten, werden diese nicht laut den neuen Regeln erstellt, und dass entsprechende Strafen anfallen.
„Alle Unternehmer sind von der Neuerung betroffen, auch wenn sie selbst keine Rechnungen ausstellen, denn sie werden alle Rechnungen ab diesem Datum ausschließlich auf digitalem Wege erhalten“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser, der auf die große und nicht zu unterschätzende innerbetriebliche Umstellung hinweist.
„Obwohl noch einige Monate bis zum Jahresende fehlen, sollte sich jeder Unternehmer rechtzeitig auf die anstehenden Umstellungen vorbereiten“, erläutert hingegen Karl Untertrifaller, der Geschäftsführer der hds Servicegenossenschaft. In der Vorbereitungsphase sollte jeder Unternehmer beachten, dass nicht nur die technischen Hilfsmittel (Software und so weiter) den neuen Auflagen angepasst werden müssen, sondern auch alle beteiligten Mitarbeiter rechtzeitig eingebunden werden müssen. Die internen Prozesse und Abläufe sind daher zu hinterfragen, so Untertrifaller.
Der hds bietet ab sofort Hilfestellungen für die Betriebe im Handels- und Dienstleistungsbereich und aller Größenordnungen an. Im Herbst werden mehrere Informationsveranstaltungen in allen Bezirken organisiert, um die Unternehmer über die Neuigkeiten zu unterrichten und die technischen Lösungen vorzustellen. Diese beinhalten maßgeschneiderte Lösungen zur Umsetzung in der Erstellung der elektronischen Fakturierung, dem Versand, die Verbuchung und die Aufbewahrung für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit.
Dabei gewährt der hds jede Art des Beistandes, von der gänzlichen Übernahme aller neuen Verpflichtungen für nicht strukturierte Unternehmen bis hin zu individuellen Teillösungen für strukturiertere Unternehmen. Neben einer einfachen App stehen auch umfangreichere Web-Anwendungen zur Auswahl.