Von: luk
Bozen – Um der Hinterziehung der Mehrwertsteuer wirkungsvoll zu Leibe zu rücken, hat sich Italien für eine neue Maßnahme entschieden. Ab 1. Januar 2019 sind alle Unternehmen verpflichtet, Rechnung elektronisch auszustellen. Zum Unmut der Wirtschaftstreibenden.
Digitale Rechnungen lösen schon bald die Papierform ganz ab: Mit 1. Januar 2019 müssen alle Operationen, die der Mehrwertsteuer unterliegen – unabhängig davon, ob die Leistungen oder Lieferungen gegenüber Unternehmen und Freiberuflern oder gegenüber Privaten erbracht werden – elektronisch fakturiert werden. Bis dato galt diese Verpflichtung nur bei Geschäften mit der öffentlichen Verwaltung wie zum Beispiel den Gemeinden und dem Land. Seit dem 1. Juli 2018 ist diese Regelung auch für alle Umsätze in der gesamten Lieferkette der Treibstoffe, von der Raffinerie bis zur Tankstelle, sowie für Unterwerkverträgen bei öffentlichen Aufträgen in Kraft. „Für die Betriebe bedeutet diese Vorschrift einen weiteren großen bürokratischen und zeitlichen Aufwand“, erklärt lvh-Präsident Gert Lanz, „wir sind ständig mit unserem Dachverband in Rom in Kontakt, damit die Neuerungen so einfach wie möglich gestaltet werden.“
Zwischenzeitlich unterstützt der lvh seine Mitglieder über verschiedene Wege. Neben der direkten Beratung, sind ab 24. September 2018 kostenlose Informationsabende in den einzelnen Bezirken geplant. Eine spezielle Software sowie eine App ermöglichen es den Handwerksbetrieben, einfach und ohne großen Aufwand elektronische Rechnungen auszustellen. „Die Abschaffung bzw. Abänderung von staatlichen Gesetzen ist nahezu unmöglich bzw. äußerst schwierig. Als Verband versuchen wir allerdings Lösungen zu finden, die die Umsetzung von Gesetzen einfacher und unbürokratischer machen“, unterstreicht der Verbandspräsident.