Von: bba
Bozen – Die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) hat im Vorjahr 2019 die Obergrenze für Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Erdgasverteilungsnetzen festgelegt. Dieser Regelung entsprechend werden die Kosten seither nur noch pauschal je Anschluss und nicht entsprechend den effektiv ausgegebenen Auslagen vergütet: „Dies hat zur Folge, dass der Ausbau des Erdgasverteilungsnetzes in ländlichen Gebieten praktisch vor dem Aus steht, da all jene Erdgasverteilungsnetze, an die nicht mindestens alle 20 Meter ein Kunde angeschlossen werden kann, unrentabel sind“, erklärt Senator Meinhard Durnwalder. Aus diesem Grund hat Durnwalder eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den Minister für wirtschaftliche Entwicklung Stefano Patuanelli gerichtet.
Erdgas verursacht bekanntlich deutlich weniger CO2 und bis zu 95 Prozent weniger Stickoxide als andere fossile Brennstoffe sowie nahezu keinen Feinstaub und gilt damit als vergleichsweise umweltschonende Energiequelle: „Der erneuerbaren Energie gehört die Zukunft – bis wir aber den gesamten Energiebedarf damit decken, ist es noch ein weiter Weg“, so der Senator. Auch die Europäische Union fördert daher die Verbesserung der Erdgasversorgung durch die Errichtung des Erdgasbinnenmarktes: „In der EU-Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 hat die Europäische Union die Wichtigkeit der Vollendung des Erdgasbinnenmarktes bekräftigt und dabei festgehalten, dass für alle in der Gemeinschaft niedergelassenen Erdgasunternehmen gleiche Bedingungen geschaffen werden müssen“, erklärt Durnwalder. Die jüngste Resolution Nr. 570 von 2019 der ARERA habe allerdings dazu geführt, so der Senator, dass es zu einer klaren Ungleichbehandlung kommt: „Die ARERA hat festgelegt, dass die Investitionen bei der Errichtung oder Erweiterung von Erdgasverteilungsnetzen nicht wie bisher anhand der effektiven Kosten vergütet werden, sondern nunmehr pauschal je Anschluss“, betont Durnwalder. Die dadurch fixierte Obergrenze habe zur Folge, dass ein Erdgasverteilungsnetz nur dann rentabel sein kann, wenn alle 20 Meter ein Kunde angeschlossen werde: „Dieser Maßstab ist schon für urbane Gebiete grenzwertig, für den ländlichen Raum bedeutet er allerdings das Ende der Erdgasversorgung“, erklärt Durnwalder.
In einer parlamentarischen Anfrage an den Minister für wirtschaftliche Entwicklung Stefano Patuanelli brachte Senator Durnwalder die Thematik erneut vor: „Der Minister hat am kürzlich auf die Anfrage geantwortet, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/692 nicht den richtigen Rahmen für das Anliegen darstelle“, berichtet Senator Durnwalder. Grundsätzlich habe sich der Minister aber offen gegenüber der Forderung gezeigt: „Ich werde daher anlässlich des anstehenden Finanzpaketes ‘Decreto rilancio’ einen neuen Anlauf unternehmen. Darüber hinaus würden auch unsere Betriebe die Investitionen in den Ausbau beziehungsweise die Errichtung des Erdgasnetzes ganz besonders in diesen Zeiten dringend benötigen“, betont der Senator.