Von: bba
Bozen – Im Rahmen der Debatte um das bevorstehende Haushaltsgesetz in Italien sieht die Regierung vor, die Ersatzsteuer auf die Mieteinnahmen von Wohnimmobilien („cedolare secca“) auch für Geschäftslokale vorzusehen.
„Diese Maßnahme könnte den Mietmarkt wesentlich beleben und hätte somit auch positive Auswirkungen auf die Vermietung leerstehender Geschäftslokale in unseren Orten“, betont Philipp Moser, Präsident des der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, der diese Ausweitung gemeinsam mit dem gesamtstaatlichen Dachverband Confcommercio seit geraumer Zeit fordert.
Der Vorschlag einer Ausweitung der begünstigten Besteuerung von Mieteinnahmen im Privatsektor auch auf Handelsimmobilien, wird derzeit vom Wirtschaftsministerium untersucht und soll bei positiver Bewertung des gesamten Steuerpakets im Haushaltsgesetz festgehalten werden.
Im Bereich der Vermietung von Wohnungen können private Vermieter seit 2011 von der begünstigten Steuer „cedolare secca“ – anstelle der progressiven Besteuerung – profitieren. Sie ist eine Ersatzsteuer in der Höhe von pauschal 21 beziehungsweise zehn Prozent der Mieteinnahmen.
“Erfolgreiches Leerstandmanagement sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um leerstehende Geschäfte in absehbarer Zeit wieder zu öffnen und so Dörfer, Innenstädte sowie Stadtviertel lebendig und attraktiv zu halten. Dazu gehören auch Eingriffe steuerrechtlicher Natur”, so der hds. Der Verband hofft, dass der Vorschlag entsprechend umgesetzt wird.