Von: luk
Bozen – Weiterbildungsinstitutionen sind aufgerufen, ihre Projekte zur weiteren beruflichen Qualifizierung von vier Bevölkerungsgruppen einzureichen.
Die Landesregierung hat heute die Bedingungen für vier Aufrufe des Europäischen Sozialfonds (ESF) genehmigt. Der ESF ruft damit akkreditierte Weiterbildungsinstitutionen dazu auf, Projekte zur Erhöhung der technisch-professionellen Kompetenzen von vier Zielgruppen einzureichen, die daraufhin zielen, die Beschäftigung in Südtirol zu erhöhen. „Das Long life learning, oder das lebenslange Lernen ist, wie wir wissen, eigentlich für uns alle eine Thema. Für die nicht Beschäftigten dieser Zielgruppen sollen aber ganz spezifische Kurse angeboten werden, um deren Chancen für eine Beschäftigung zu erhöhen“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz.
Die vier Zielgruppen umfassen Jugendliche unter 30 Jahren, Frauen im arbeitsfähigen Alter, aber auch ansässige Einwanderer und Langzeitarbeitslose. Die Teilnehmer müssen allesamt als „nicht beschäftigt“ gelten: als arbeitslos gemeldet, „inaktiv“ sein oder ein bestimmtes Maximaleinkommen nicht überschreiten, sich als jederzeit für eine Arbeitsstelle verfügbar erklären und sich nicht in einem Ausbildungsprogramm wie in einem Studium befinden.
Die Weiterbildungsinstitutionen können sich für Zuschüsse von insgesamt 4,5 Millionen Euro für die Periode 2017-2020 qualifizieren, wovon zwei Millionen in Kurse fließen, die die nicht beschäftigte Jugend für den Arbeitsmarkt fit machen. Wie üblich, kommen 50 Prozent dieser Mittel von der EU, 35 Prozent vom Staat und 15 Prozent vom Land Südtirol. Zusatzpunkte bei der Bewertung des Ansuchen erhalten jene Kurse, die die Arbeitslosen auf die in Südtirol besonders zukunftsträchtigen Branchen vorbereiten, die im Programm „Smart Specialization Strategy“ vorgesehen sind: Energie und Umwelt, Alpine Technologien, Lebensmitteltechnologien, Information & Communication, ICT und Automation, Kreativwirtschaft sowie natürliche Kurbehandlungen und Medizintechnologien. Im Bereich der Schulung von Immigranten können es hingegen auch Kurse sein, die Schlüsselkompetenzen vermitteln: Kommunikation und Sprache, „Lernen lernen“, soziale Kompetenzen oder Bürgerkunde. Im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung von Frauen gibt es Zusatzpunkte, wenn diese auf Branchen vorbereitet, in denen überdurchschnittlich viele Männer tätig sind – dies um gleichzeitig althergebrachte Rollenmechanismen aufzuweichen.
Die Ausbildungsdauer ist auf 400 bis 700 Stunden festgelegt. Davon sollten 30 bis 40 Prozent in einem Praktikum absolviert werden, maximal 10 Prozent in Beratungstätigkeit Einzelner oder von Gruppen, die übrigen Stunden haben in einer Werkstatt oder einem Schulungsraum zu erfolgen. Damit die Bildungsorganisationen eine Förderung erhalten, müssen die Gruppen mindestens zwölf Teilnehmer umfassen. Es obliegt in erster Linie der Weiterbildungsinstitution, zu prüfen, ob diese Teilnehmer zu den vorgesehen Zielgruppen zählen.
Die Antragsteller sind dazu angehalten, den Finanzierungsantrag innerhalb 12 Uhr des 60. Tages ab der Veröffentlichung des Aufrufs im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol über das Online-System CoheMON einzureichen. Weitere Informationen können auf der ESF-Webseite abgerufen werden.