Von: Ivd
Bozen – Die Gastronomie im Wirtschaftsverband hds stellt sich gemeinsam mit der FIPE, dem gesamtstaatlichen Verband der Gastronomie, hinter die Einführung einer Obergrenze für die Gebühren, die auf die Essensgutscheine erhoben werden – so wie es bereits bei öffentlichen Ausschreibungen der Fall ist.
„Nur ein fairer Markt kann das Instrument der Essensgutscheine retten, das ein Vorteil für die Mitarbeiter bleiben muss, ohne eine untragbare Last für die Gastronomiebetriebe zu werden“, erklärt Kurt Unterkofler, Präsident der Gastronomie im hds.
„Die Überprüfung des Systems der Gebühren für die Essensgutscheine ist mittlerweile eine unerlässliche Notwendigkeit. Wir sind daher absolut für die Einführung einer Obergrenze von 5 Prozent, wie es der Gesetzesentwurf zur Wettbewerbsförderung (‚ddl Concorrenza‘) vorsieht. Derzeit müssen die Gastronomen Gebühren von bis zu 20 Prozent zahlen, eine unakzeptable Schwelle, die die wirtschaftliche Nachhaltigkeit vieler Betriebe gefährdet“, fügt Unterkofler hinzu.
„Die Einführung der Obergrenze wird keine Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich bringen, für die der Wert des Essensgutschein unverändert bleibt. Im Gegenteil, diese Maßnahme stellt einen konkreten Vorteil für den Gastronomiesektor und alle Betreiber dar, da sie ein gerechteres und nachhaltigeres System gewährleistet“, so der hds weiter.
Unterkofler erinnert daran, dass der einzige Essensgutschein mit einer Gebühr von 5 Prozent derzeit der Essensgutschein monni FOOD ist, der vom hds verwaltet und betreut wird.
Aktuell sind 1 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen