Gesetz gegen Geldwäsche gilt nicht zwischen Privatpersonen

EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro

Donnerstag, 30. Mai 2024 | 22:40 Uhr

Von: APA/dpa

In der EU gilt künftig eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Die Mitgliedsstaaten beschlossen am Donnerstag diese Grenze sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten – allerdings nicht für Transaktionen unter Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Regierungen können auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.

Kritik kam von der FPÖ. “Mit dem heutigen Beschluss in der EU für die Einführung einer Bargeldobergrenze ist der erste Schritt für eine gänzliche Bargeldabschaffung gesetzt”, teilte der FPÖ-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, Harald Vilimsky, der APA mit. Ziel der EU sei es nicht die Kriminalität zu bekämpfen, sondern die Bürger lückenlos zu kontrollieren und zu überwachen, so Vilimsky weiter.

Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen. Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.

Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die “Anti-Money Laundering Authority” (AMLA). Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.

Das EU-Parlament hatte bereits Ende vergangenen Monats den Weg für die neuen Vorschriften frei gemacht. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.