Von: mk
Bozen – Ab dem 28. Dezember 2024 tritt in der EU eine neue Pflicht in Kraft: Alle auf dem EU-Markt vermarkteten tragbaren elektronischen Geräten müssen über ein einheitliches Ladekabel verfügen. Die Europäische Union will hiermit Unterschiede und jegliche Einschränkungen zwischen elektronischen Geräten und deren Ladegeräten vorbeugen und beseitigen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Südtirol aufmerksam.
In einem aktuellen Schreiben warnt der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, den großen amerikanischen Hersteller „Apple”, sich unverzüglich an die neue Richtlinie anzupassen, da bei Nichteinhaltung der Richtlinie dessen Produkte automatisch vom europäischen Markt ausgeschlossen würden. Unter anderem wird der amerikanischen Hersteller aufgefordert, bestimmte Funktionen oder Dienstleistungen nicht nur Original- oder Apple-zertifizierten Ladegeräten vorzubehalten, da dies dem Wandel der Ladetechnologie widersprechen würde.
Um diesbezüglich eine einheitliche Anwendung der Vorschriften und der Marktüberwachung zu gewährleisten, sei die Veröffentlichung eines Leitfadens vorgesehen worden, erklärte Breton in einer Sitzung der EU-Kommission.
Ab Ende 2024 müssen daher Ladegeräte für elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und Headsets, E-Reader, Digitalkameras usw. unabhängig von Modell oder Hersteller in ganz Europa über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen. Im Frühjahr 2026 wird diese Richtlinie dann auch auf Laptops erweitert.
Hiermit soll die Nachhaltigkeit der Produkte und der Abbau von Elektroschrott gefördert, sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben erleichtert werden. Schätzungen zufolge soll dies zu einer Vermeidung von mindestens 11.000 Tonnen Elektroschrott (entsorgte und ungenutzte Ladegeräte) pro Jahr führen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten hingegen bis zu 250 Mio. Euro pro Jahr für den Ankauf von unnötigen Ladegeräten sparen können.