Von verschärfter EU-Regulierung für große Online-Plattformen erfasst

EU-Gericht bestätigt “Torwächter”-Einstufung von TikTok

Mittwoch, 17. Juli 2024 | 13:51 Uhr

Von: APA/Reuters

Die Kurzvideo-App TikTok muss sich auch künftig der verschärften EU-Regulierung für große Online-Plattformen unterwerfen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies am Mittwoch eine Klage des chinesischen Mutterkonzerns Bytedance gegen eine Einstufung als “Torwächter” ab. Bytedance äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können.

“Während wir nun unsere nächsten Schritte abwägen, hatten wir bereits Maßnahmen ergriffen, um den entsprechenden Verpflichtungen des DMA vor der Frist im vergangenen März nachzukommen.” Die EU-Kommission hat das Urteil nach eigenen Angaben zur Kenntnis genommen und will es prüfen.

Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) hat die Europäische Union (EU) mehr als 20 Online-Dienste als besonders einflussreich klassifiziert. Diese haben über 45 Millionen aktive Nutzer in der Staatengemeinschaft und einen Börsenwert von mindestens 75 Milliarden Euro. Als “Torwächter” gelten neben Bytedance der Internet-Konzern Google mit seinem Smartphone-Betriebssystem Android oder die Facebook-Mutter Meta. Diese Firmen müssen bestimmte zusätzliche Auflagen erfüllen. Sie werden unter anderem dazu verpflichtet, ihre Plattformen für die Konkurrenz zu öffnen und verstärkt gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen.

“Das klare Urteil des Gerichts ist im Ergebnis als ein deutliches Signal zu verstehen, auch an alle anderen potenziellen ‘Torwächter'”, sagte Sarah Blazek, Partnerin der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei Noerr. “Erreichen sie die Schwellenwerte des DMA, wird die Benennung als ‘Torwächter’ nur äußerst schwer zu widerlegen sein.” Auch Meta und Apple haben Einspruch gegen die entsprechende Klassifizierung durch die EU eingelegt.

Unabhängig davon steht TikTok wegen möglicher Datenspionage und Manipulation der öffentlichen Meinung international in der Kritik. In den USA droht ein Verbot der vor allem bei Jugendlichen beliebten Plattform.