Dem Unternehmen droht eine hohe Strafe

EU-Kommission eröffnet Untersuchung gegen Delivery Hero

Dienstag, 23. Juli 2024 | 13:05 Uhr

Von: APA/dpa

Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoß hat die EU-Kommission offiziell ein Verfahren gegen den deutschen Essenslieferdienst Delivery Hero eingeleitet, der in Österreich mit Foodora (früher: Mjam) vertreten ist. Konkret geht die Behörde davon aus, dass sich Delivery Hero mit einer anderen Firma wettbewerbswidrig etwa über Preise und Strategien ausgetauscht haben könnte.

Dabei geht es um Glovo mit Hauptsitz in Spanien. Glovo verdient sein Geld ebenfalls in der Lieferdienst-Branche. Bereits im November hatte die Kommission unangekündigte Inspektionen bei Delivery Hero in Berlin und Barcelona durchgeführt. Man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden, teilte Delivery Hero damals mit. Der Sitz des Unternehmens ist in Berlin. Delivery Hero betreibt in Deutschland aber kein eigenes Lieferangebot.

“Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa”, teilte die Kommission mit. Ab Juli 2018 habe Delivery Hero eine Minderheitsbeteiligung an Glovo gehalten und im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen übernommen. Die Brüsseler Behörde geht derzeit davon aus, dass Absprachen vor dieser Übernahme stattgefunden haben könnten.

Vor gut zwei Wochen hatte Delivery Hero bekanntgegeben, dass wegen potenzieller Verstöße gegen das EU-Kartellrecht eine Strafe von möglicherweise mehr als 400 Mio. Euro verhängt werden könnte. Bis dahin hatten die Berliner für den Konflikt nur 186 Mio. Euro zurückgelegt. Entsprechend kündigte das Unternehmen eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Rückstellung an.

Neben Absprachen zu sensiblen Informationen wie Preisen hat die EU-Kommission den Verdacht, dass Delivery Hero und Glovo vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass die beiden Unternehmen Märkte örtlich untereinander aufgeteilt haben könnten. Die Kommission betont, dass sie noch nicht abschließend zu einem Ergebnis gekommen sei, ob die beiden Unternehmen EU-Regeln gebrochen hätten.

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