Werden Datenschutzvorgaben ausgehebelt?

EU-Kommission prüft viel kritisiertes Bezahlmodell von Meta

Freitag, 01. März 2024 | 15:45 Uhr

Von: APA/AFP

Die EU-Kommission hat eine Prüfung des von Verbraucher- und Datenschützern kritisierten Bezahlmodells des US-Internetkonzerns Meta angekündigt. Die Brüsseler Behörde forderte den Mutterkonzern der Plattformen Facebook und Instagram am Freitag auf, näher darzulegen, wie er mit seinem Bezahlmodell die EU-Vorgaben für Online-Werbung einzuhalten gedenke. Meta hat bis zu drei Wochen Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren.

Die EU-Datenschutzbehörde EDPB hatte dem Meta-Konzern im November verboten, ohne die explizite Einwilligung der Nutzer personalisierte Werbung zu schalten. Meta reagierte darauf mit einer kostenpflichtigen Abo-Option für seine Plattformen: Nutzer können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen.

Kritiker werfen dem Konzern vor, so die EU-Datenschutzvorgaben auszuhebeln und Nutzerinnen und Nutzer faktisch zur Freigabe ihrer Daten zu zwingen. Verbraucherschutzorganisationen aus einer ganzen Reihe von EU-Ländern reichten offizielle Beschwerden dagegen ein.

Meta weist die Vorwürfe als “unbegründet” zurück. Der Konzern orientiere sich mit seinem Abo-Konzept an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der solche Bezahlmodelle in vergangenen Jahr grundsätzlich gebilligt habe, erklärte er.

Die EDPB ist mit der Angelegenheit bereits befasst. Die EU-Kommission schaltete sich nun im Rahmen des Gesetzes für Digitale Dienste (DSA) ebenfalls ein. Das Gesetz gibt der Behörde weitreichende Kompetenzen, um wegen Datenschutzverstößen oder auch der Verbreitung von Falschinformationen gegen Digitalkonzerne vorzugehen.