Von: APA/dpa
Die vorläufigen EU-Zusatzzölle auf Elektroautos aus China sind seit Freitag in Kraft. Die in Form einer Sicherheitsleistung zu erlegende Abgabe wird fällig, wenn ein E-Auto in einem europäischen Hafen ankommt. Es gelten folgende Zollsätze für chinesische Hersteller: 17,4 Prozent für BYD, 19,9 Prozent für Geely und 37,6 Prozent für SAIC. Die Zölle kommen auf einen bereits bestehenden Zollsatz von zehn Prozent hinzu.
Für andere Hersteller sind 20,8 Prozent vorgesehen, und für Firmen, die bei der Untersuchung nicht kooperiert hatten, würde ein Strafzoll in Höhe von 37,6 Prozent fällig. Die vorläufigen Abgaben sind das Ergebnis einer Untersuchung der EU-Kommission, die zeigte, dass die gesamte Wertschöpfungskette für Elektroautos in China stark subventioniert ist. Zudem würden Importe aus dem Land die Industrie in der EU gefährden. Ob sie aber tatsächlich gezahlt werden müssen, hängt davon ab, ob bis Anfang November eine politische Lösung mit China gefunden wird.
Peking reagierte umgehend. So gab das chinesische Handelsministerium am Freitag bekannt, dass es am 18. Juli eine sogenannte Antidumping-Anhörung zu Branntweinimporten aus der EU abhalten wolle. Bereits im Jänner hatte das Ministerium die Untersuchung begonnen, die sich auf europäische Branntweinimporte in Behältern von weniger als 200 Litern bezieht.
Die scheidende EU-Kommission will bis November einen Vorschlag für langfristige Zölle vorlegen. Diesen kann eine Mehrheit der EU-Staaten aber auch ablehnen. Wenn keine langfristigen Zölle erhoben werden und eine Lösung mit Peking gefunden wird, müssen den Angaben zufolge auch die nun in Kraft gesetzten vorläufigen Zölle nicht gezahlt werden.
Das Vorgehen der EU-Behörde stieß in Deutschland auf Kritik. Dem Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge dürfte der potenzielle Schaden von Zusatzzöllen voraussichtlich höher als der mögliche Nutzen sein – insbesondere für die heimische Industrie. Auch Regierungspolitiker hatten sich kritisch zu den Zusatzabgaben geäußert.