Von: APA/dpa
Europäische Verbraucherschutzbehörden nehmen die Einführung eines neuen Bezahlmodells beim US-Internetkonzern Meta kritisch unter die Lupe. Meta habe seine Nutzer auf Facebook und Instagram möglicherweise nicht wahrheitsgetreu, klar und ausreichend über ein neues Bezahlmodell informiert, lautet die Einschätzung der Behörden.
Hintergrund ist, dass Meta 2023 seine Nutzerinnen und Nutzer vor die Wahl gestellt hatte, für Facebook und Instagram entweder zu bezahlen oder einzuwilligen, dass ihre Daten für personalisierte Werbung genutzt werden, wie die EU-Kommission mitteilte.
Die Behörden prüfen laut Mitteilung unter anderem, ob Meta irreführende oder aggressive Praktiken genutzt haben könnte. Verbraucher seien möglicherweise unangemessenem Druck ausgesetzt gewesen, “rasch zwischen den beiden Modellen zu wählen, da sie befürchten, den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz sofort zu verlieren”. Fraglich sei zudem, ob die Verbraucher durch die bereitgestellten Informationen in der Lage waren zu verstehen, wie sich ihre Entscheidung auf ihre Rechte auswirkt.
Ihre Bedenken haben die Verbraucherschutzbehörden per Schreiben über das sogenannte Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) an Meta geschickt. Die EU-Kommission koordiniert die Arbeit in solchen grenzüberschreitenden Fällen. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc begrüßte das Vorgehen der Behörden.
In ihrer Mitteilung listet die EU-Kommission vier Punkte mit Beispielen auf. Demnach könnten Nutzerinnen und Nutzer durch das Wort “kostenlos” in die Irre geführt worden sein, obwohl Meta ihre Daten für personalisierte Werbung nutze und somit Geld einnehme. Zudem könne es Nutzer verwirrt haben, dass sie veranlasst wurden, sich durch verschiedene Fenster und Links zu klicken, um herauszufinden, wie Meta ihre Daten nutzt.
Ferner könne der Eindruck erweckt worden sein, dass zahlende Kundinnen und Kunden überhaupt keine Werbung mehr sehen würden, obwohl ihnen möglicherweise doch Werbung auf den Plattformen begegnen könne. Druck könnte zudem auf die Nutzer ausgeübt worden sein, indem sie nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, zu prüfen, wie sich diese Entscheidung auf ihre Vertragsbeziehung mit Meta auswirkt. Ihnen werde kein Zugang zu ihren Konten gewährt, solange sie ihre Entscheidung nicht getroffen hätten.
Meta hat nun bis zum 1. September Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Derzeit laufen wegen des sogenannten “Pay or Consent”-Modells unabhängig von dem nun verschickten Schreiben Untersuchungen der EU-Kommission auf Grundlage neuer strenger EU-Gesetzgebung zur Kontrolle großer Tech-Konzerne. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es unter anderem nicht mit EU-Recht vereinbar, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen der monatlichen Gebühr und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen.