Bank scheitert definitiv mit Klage gegen die EZB-Entscheidung

EuGH bestätigt Entzug der Zulassung von Ex-Meinl-Bank

Donnerstag, 12. September 2024 | 11:40 Uhr

Von: apa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Entzug der Bankzulassung der Anglo Austrian Bank AAB (früher: Meinl-Bank) bestätigt. Die AAB war mit ihrer Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2019 bereits vor dem EU-Gericht (EuG) gescheitert und ging beim EuGH in Berufung. Als Grund für den Entzug der Konzession nannte die EZB die Missachtung von Anforderungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Die EZB entzog der AAB 2019 die Bankkonzession und handelte dabei auf Grundlage eines Beschlussentwurfs der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), die seit 2010 zahlreiche Anordnungen und Sanktionen gegen die Ex-Meinl-Bank erlassen hatte. Die AAB könne “kein solides Risikomanagement gewährleisten” geben die Luxemburger Richter die Begründung der EZB in ihrem Urteil wieder.

Im Juni 2022 bestätigte das EU-Gericht die Entscheidung der EZB: “Das Gericht ist der Auffassung, dass in Anbetracht der Bedeutung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ein Kreditinstitut auf der Grundlage von Verwaltungsentscheidungen einer zuständigen nationalen Behörde schwerwiegender Verstöße für schuldig befunden werden kann, die für sich genommen ausreichen, um den Entzug seiner Zulassung zu rechtfertigen. Dass es sich um lange zurückliegende oder um behobene Verstöße handeln sollte, spielt hierbei keine Rolle”, hieß es damals seitens des Gerichts. Eine etwaige Behebung der Verstöße sei insofern auch irrelevant, als es nicht sein könne, dass eine Behörde einem Kreditinstitut – für einen Entzug der Konzession – immer wieder neue Verstöße nachweisen müsse.

Die AAB sowie ihre Aktionärin, die Belegging-Maatschappij “Far-East” BV, gingen mit mehreren rechtlichen Argumenten gegen das EuG-Urteil vor. Der Gerichtshof wies am Donnerstag aber sämtliche Rechtsmittel zurück.