Von: mk
Bruneck – Wer gleichzeitig Human- und Zahnmedizin studiert, darf mit den entsprechenden Abschlüssen in der gesamten EU arbeiten, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), der sich mit dem Fall eines Südtirolers befasst hat. Hannes Preindl aus Bruneck war vom italienischen Gesundheitsministerium die Anerkennung seines österreichischen Abschlusses in Humanmedizin verweigert worden, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Der 34-Jährige hat in Innsbruck ab September 2004 Zahnmedizin und ab März 2006 auch Humanmedizin studiert und beide Studien 2013 bzw. 2014 abgeschlossen. Dabei sind ihm mehrere Prüfungen sowohl für die Ausstellung des Titels des Zahnarztes als auch des Titels des Arztes anerkannt worden – wie vom österreichischen Recht vorgesehen.
2013 beantragte der Brunecker beim Gesundheitsministerium in Rom die Anerkennung des von der Medizinischen Universität Innsbruck verliehenen Titels „Doktor der Zahnheilkunde“, um den Zahnarztberufes in Italien ausüben zu können. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Den Antrag, den Preindl zur Anerkennung des Titels „Doktor der gesamten Heilkunde“ ein Jahr später gestellt hat, lehnte das Ministerium allerdings ab – mit der Begründung, dass ein Doppelstudium belegt worden sei.
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