Die ungarische Spar-Tochter hatte geklagt

EuGH: Ungarische Preiskontrollen gegen Spar EU-rechtswidrig

Donnerstag, 12. September 2024 | 11:06 Uhr

Von: apa

Die Ungarn-Tochter der Supermarktkette Spar hat am Donnerstag einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg errungen. Preis- und Mengenkontrollen, die Ungarn 2022 für mehrere Agrarprodukte eingeführt hatte, verstoßen gegen das EU-Recht, urteilte der Gerichtshof. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine gegen SPAR Magyarország verhängte Geldstrafe, wegen eines Verstoßes gegen die Mengenregeln.

Die ungarische Regelung hindere “die Händler ohne angemessene Rechtfertigung daran, die Verkaufspreise und -mengen dieser Erzeugnisse auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen frei zu bestimmen”, heißt es in einer Aussendung des EuGH. Ungarn habe die Maßnahme mit der “Bekämpfung der Inflation” und dem “Schutz benachteiligter Verbraucher” argumentiert.

Der EuGH vermisst hier aber die Verhältnismäßigkeit: “Die Beeinträchtigung des freien Marktzugangs der Händler unter Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs sowie die Störungen der gesamten Versorgungskette, die durch die festgesetzten Preise und die den Händlern vorgegebenen Mengen verursacht werden, gehen nämlich über das hinaus, was zur Erreichung der mit der Regierungsverordnung verfolgten Ziele erforderlich ist.”

Im Kontext der Corona-Pandemie hatte die Regierung in Budapest im Februar 2022 per Verordnung festgelegt, dass Supermärkte verschiedene landwirtschaftliche Produkte (bestimmte Arten von Zucker, Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Schweine- und Geflügelfleisch sowie Milch; später folgten noch Eier und Erdäpfel) zu einem festgelegten Preis und in bestimmten Mengen anzubieten haben. Die Verordnung blieb bis Ende Juli 2023 in Kraft.

Bei SPAR Magyarország wurde im Mai 2023 ein Verstoß gegen die Verordnung festgestellt und eine Geldstrafe verhängt, gegen die sich die Ungarn-Tochter des Salzburger Konzerns vor einem ungarischen Gericht wehrte. Dieses Gericht wandte sich anschließend an den EuGH, um die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu prüfen. Nach der Antwort des EuGH von heute liegt der Fall wieder beim Gericht in Ungarn, das nun im konkreten Fall entscheiden muss.

Kommentare
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Doolin
Doolin
Kinig
2 Monate 12 Tage

so lang der Orban mit sein Ungarn Clubmitglied der EU ist, muss er halt die Clubregeln einhalten und wenn’s ihm net passt, kann er ja gian…

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