lvh hat Situation im Blick

Fahrradträger: Aussetzung bringt Chance für Neuregelung

Mittwoch, 24. Januar 2024 | 11:58 Uhr

Von: luk

Bozen – Mit einer Verordnung vom 19. Jänner 2024 des Staatsrates wurden die neuen Richtlinien für die gelegentliche Anbringung von Fahrradträgern auf Fahrzeugen der Kategorie M1 (Pkw und Wohnmobile) aufgehoben. Diese hatte besagt, dass Fahrräder auf Radträgern nicht breiter sein dürfen als das Auto selbst. Dadurch gelten weiterhin die alten Richtlinien. Das heißt jedoch auch, dass die Aufhebung der neuen Bestimmungen noch nicht endgültig ist.

Durch die Aufhebung gelten, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtshofs, weiterhin die alten Richtlinien. Mehrere Berufsgemeinschaften im lvh befürworten die Maßnahmen.

“Der lvh hat seinerseits die Bestimmungen von Anfang an angefochten, ganz besonders Dank der Obfrau der Kfz-Mechatroniker Julia Genetti, des Obmanns der Berufsgruppe Metall, Dietmar Mock, sowie des Obmanns der Mietwagenunternehmer Hansjörg Thaler. Die Bemühungen des lvh finden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kraftfahrzeuge, der Verbraucherzentrale und dem CNA statt. Alle begrüßen daher die vorläufige Aussetzung der jüngsten Maßnahmen zu Ski- und Fahrradträgern”, heißt es in einer Aussendung.

„Diese neuen Richtlinien werden einstimmig von allen Verbänden abgelehnt“, unterstreicht Julia Genetti, Obfrau der Kfz-Mechatroniker im lvh. „Die Aussetzung der Verordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Der Obmann der Berufsgruppe Metall im lvh, Dietmar Mock, schlägt in die gleiche Kerbe: „Bei der Verordnung handelt es sich um eine absolut nicht umsetzbare Regelung, dass sie nun, bis auf Weiteres, aufgehoben wurde, ist nur folgerichtig. Wir setzten uns auch weiterhin für eine Endgültige Abschaffung ein“, so Mock abschließend.

Der lvh wird die Vorgänge weiterverfolgen und über die Entwicklung entsprechend berichten.

Bezirk: Bozen