Von: mk
Innsbruck/Bozen – Weil sie dem Staat die entgangenen 22 Prozent Mehrsteuer für die letzten fünf Jahre zurückzahlen müssen, sind Südtirols 25 Fahrschul-Betreiber bekanntlich in Aufruhr. Sie wollen Klage einreichen, doch EU-Rechtsexperte, Univ.-Prof. Walter Obwexer, warnt davor, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe am 14. März letztverbindlich geurteilt, dass der Unterricht an Fahrschulen „nach der Mehrwertsteuer-Richtlinie von 2006 keinen ,Schul- und Hochschulunterricht‘ darstellt und daher unter die Mehrwertsteuerpflicht fällt“, so Prof. Obwexer.
Diese Richtlinie gelte für alle EU-Mitgliedstaaten und somit auch für Italien. Diese Mehrwertsteuerpflicht sei nicht nur in Zukunft, sondern auch rückwirkend zu erfüllen.
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