Wird das Pendlergeld gerecht verteilt?

Fahrtkostenbeitrag 2023: ASGB ortet „signifikante Mängel“

Dienstag, 12. März 2024 | 12:10 Uhr

Von: mk

Bozen – Im Jahr 2024 steht Arbeitnehmern in der Provinz Bozen erneut die Möglichkeit offen, für den Fahrtkostenbeitrag 2023 anzusuchen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Erleichterung für jene, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln.

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) zeigt sich allerdings skeptisch: Während diese Unterstützung auf den ersten Blick eine willkommene Hilfe darstellt, hätten die jüngsten Änderungen im Verfahren und in den Vergabekriterien zu einer Reihe von Kontroversen und Frustrationen geführt, die eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Thema erfordern würden.

Die Problematik der Neuregelungen

Die Neuregelung, die vorsieht, dass nur der am häufigsten gearbeitete Turnus im Jahr 2023 für die Berechnung des Fahrtkostenbeitrags berücksichtigt wird, ist laut ASGB ein zentraler Kritikpunkt: „Diese Regelung führt zu einer ungleichen Behandlung von Arbeitnehmern, indem sie jene, die eine Vielzahl von Schichten und Arbeitszeiten haben, benachteiligt. Besonders sticht hervor, dass Arbeitnehmer mit 122 Arbeitstagen den gleichen Beitrag erhalten wie jene mit 200 Arbeitstagen. Diese Diskrepanz ignoriert die tatsächliche Belastung durch Pendelkosten und wirft Fragen nach der Fairness und der Zielgenauigkeit der Unterstützung auf.“

Besondere Herausforderungen für spezifische Berufsgruppen

Weiterhin würden sich in der Praxis gravierende Probleme für bestimmte Berufsgruppen offenbaren. „Lehrer, Kindergärtner, Erzieher und Personal im Gesundheitswesen, deren Arbeitsbeginn oft vor den regulären Betriebszeiten des öffentlichen Nahverkehrs liegt, stehen vor besonderen Schwierigkeiten. Die Forderung, dass zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mindestens 18 Kilometer liegen müssen und teilweise nicht vorhandene Direktverbindungen im ÖPNV, vor allem in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden, zwingen viele dazu, auf private Fahrzeuge umzusteigen, um den Dienst zu garantieren. Diese Notwendigkeit wird durch die aktuellen Regelungen nur unzureichend anerkannt“, so der ASGB.

Die Schwierigkeiten bei der Antragstellung

Die ausschließliche Möglichkeit, Anträge online über digitale Identifikationsverfahren wie SPID zu stellen, habe für zusätzliche Hürden gesorgt. Die Abschaffung der Unterstützung durch Patronate bei der Antragstellung erschwere für viele den Zugang zu dieser finanziellen Hilfe. „Diese digitale Barriere führt dazu, dass Personen, die entweder nicht über die notwendigen technischen Mittel oder Kenntnisse verfügen, von der Antragstellung abgehalten werden. Die Unzugänglichkeit des Verfahrens resultiert somit in einem unfreiwilligen Verzicht auf den Beitrag für einen Teil der Bevölkerung“, so die Gewerkschaft.

Forderungen

Der ASGB ruft die politisch Verantwortlichen dazu auf, diese Regelungen zu überdenken und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um eine gerechtere und effizientere Verteilung des Fahrtkostenbeitrags zu gewährleisten. „Diese Forderungen unterstreichen die Dringlichkeit, die aktuellen Unstimmigkeiten und Unzulänglichkeiten im System zu adressieren, damit der Fahrtkostenbeitrag seine ursprüngliche Intention, eine substantielle Unterstützung für Pendler zu bieten, auch tatsächlich erfüllen kann.“

Zusammenfassend lasse sich feststellen, dass der Fahrtkostenbeitrag 2023 in seiner aktuellen Form signifikante Mängel aufweist, die sowohl die Gerechtigkeit als auch die Zugänglichkeit der Unterstützung in Frage stellen würden.

„Eine umfassende Überarbeitung des Systems ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer, die das Recht auf den Beitrag erworben haben, unabhängig von ihrer technischen Versiertheit, fair und angemessen unterstützt werden. Um mehr Gerechtigkeit zu garantieren und zukünftige Probleme mit dem Pendlergeld zu vermeiden, sind die Verantwortlichen im Land dazu angehalten, sich mit den Stakeholdern zu treffen und eine Überarbeitung für das nächste Jahr zu beschließen“, so der ASGB.

Bezirk: Bozen