Von: luk
Bozen – Ein Dekret des Transportministeriums vom 18. Mai 2018 sieht vor, dass auch die Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen der periodischen Hauptuntersuchungspflicht (Revisionspflicht) unterliegen. Diese Hauptuntersuchungen sind vier Jahre ab Erstzulassung und danach alle zwei Jahre durchzuführen. Derzeit können sie ausschließlich in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge in Bozen Süd abgewickelt werden.
Für Mobilitätslandesrat Florian Mussner steht fest: „Jeder, der auf den Straßen unterwegs ist, trägt Verantwortung für sich und für die anderen Verkehrsteilnehmer. Es gilt alles dafür zu tun, um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und um Unfällen vorzubeugen.”
Die neue Regelung bringt für die Landesprüfstelle in Bozen Süd eine beträchtliche Mehrarbeit mit sich: „Bis Jahresende sind die Hauptuntersuchungen für mehr als 4.300 Anhänger fällig. Wer den Anhänger also in nächster Zeit braucht, sollte für die Anmeldung zur Revision keine Zeit verlieren“, unterstreicht Markus Kolhaupt von der Landesprüfstelle. Um die zahlreichen Anhänger-Revisionen zeitlich über die Bühne zu bringen, werden in der Landesprüfstelle bis auf weiteres keine Hauptuntersuchungen an Motorfahrzeugen mit Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mehr durchgeführt. „Besagte Revisionen sind im Gegensatz zu den Anhänger-Revisionen delegierbar und können in Südtirol bei insgesamt 102 ermächtigten Werkstätten in den Bezirken abgewickelt werden“, sagt Kolhaupt.
Die Hauptuntersuchungen für die Anhänger werden zunächst immer montags durchgeführt und kosten 45 Euro zuzüglich Vormerkkosten bei Vormerkung über Autoagenturen. Die Vormerkungen können entweder bei den Schaltern der Landesabteilung Mobilität bei der Talstation der Rittner Seilbahn oder direkt in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge erfolgen sowie über die Autoagenturen.
Worauf ist zu achten?
Die Pflicht zur Anhänger-Hauptuntersuchung wird stufenweise eingeführt: Innerhalb 2018 müssen sämtliche Anhänger, die bis zum 31. Dezember 2000 erstmals zugelassen wurden, der Hauptuntersuchung unterzogen werden, außer es wurde bereits 2016 oder 2017 eine Hauptuntersuchung oder eine Abnahme gemäß Art. 75 Straßenverkehrsordnung z.B. wegen Einfuhr aus dem Ausland gemacht. Bereits nächstes Jahr werden neuere Jahrgänge fällig.
Informationen über das Anhängergewicht sind unter Punkt F.2 auf der Zulassungsbescheinigung zu finden. Die Landesprüfstelle für Fahrzeuge rät, mit Anhänger ohne Beladung vorzufahren, da auch die Gewichte überprüft werden.
Bei der Hauptuntersuchung werden die Beschaffenheit des Anhängers sowie dessen Übereinstimmung mit den Angaben laut Zulassungsbescheinigung kontrolliert. Für eine reibungslose Abwicklung der Hauptuntersuchung muss sichergestellt werden, dass die am Fahrgestell eingeprägte Fahrzeugidentifizierungsnummer einwandfrei leserlich ist.
Ein besonderes Augenmerk wird laut Kolhaupt auf sicherheitsrelevante Bauteile gelegt: So müssen unter anderem die Integrität tragender Teile gegeben sein, die Bremsen funktionieren und die Typengenehmigung und Sicherheit der richtigen Bereifung passen. Geachtet wird auch auf das vorschriftsmäßige Funktionieren der Lichtanlage und auf die ordnungsgemäße Anbringung der Kennzeichen.
Kolhaupt empfiehlt, den Anhänger vorab von einer Fachwerkstätte durchchecken zu lassen. Damit können evidente Defekte noch vor amtlicher Überprüfung behoben werden. Eine Checkliste gibt es im Web.