Prüfung für Fischerschein nötig

Fischerprüfung: Anmeldungen bis zum 23. August

Dienstag, 25. Juli 2017 | 11:58 Uhr

Von: mk

Bozen – Die jährliche Fischerprüfung wird heuer in der Woche vom 23. bis zum 28. Oktober abgenommen; Anmeldungen dazu müssen zwei Monate davor erfolgen.

Wer in Südtiroler Gewässern fischen will, muss neben der Fischereilizenz auch den Fischerschein haben, für den der positive Abschluss der Fischerprüfung erforderlich ist. Angehende Fischerinnen und Fischer müssen über ein breitgefächertes Wissen von Aal über Karausche bis Zander verfügen und Auskunft etwa darüber geben können, wo man in Südtirol die Renke findet und woraus die Hauptnahrung der Barbe besteht, was Barteln sind oder Tagesgrade, welche Fische keine Schuppen haben und wer den Fischwasser-Kataster führt. Auf der Homepage des Amtes für Jagd und Fischerei befindet sich der überarbeitete Fragebogen mit 300 Fragen über allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Angeltechniken, Gesetzeskunde und den Bereich Lebensraum und Umwelt. Für die Fischerprüfung werden aus diesem Katalog 55 Fragen pro Gruppe entnommen. Zusätzlich gilt es, fünf Fischarten, deren Schonzeit und Schonmaß anhand eines Bilderbogens zu bestimmen.

Das Gesuch um Zulassung zur Fischerprüfung ist innerhalb Mittwoch, 23. August, an das Amt für Jagd und Fischerei im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen zu richten; auf dem vollständig ausgefüllten Gesuchformular ist eine Stempelmarke von 16 Euro aufzukleben. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist das Mindestalter von 14 Jahren, das spätestens am Tag der Prüfung erreicht wird.

Der Prüfungstermin für die einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen wird ausschließlich über die Website und an der Amtstafel bekannt gegeben; es werden keine Einladungsschreiben verschickt.

Weitere Informationen sind im Amt für Jagd und Fischerei unter den Telefonnummern 0471 415171 oder 0471 415172 erhältlich.

 

Bezirk: Bozen