Gender-Pay-Gap nahezu unverändert

Frauen verdienen in der Privatwirtschaft immer noch weniger

Donnerstag, 10. April 2025 | 11:21 Uhr

Von: mk

Bozen – Das Landesinstitut für Statistik ASTAT analysiert die Entlohnungen der abhängig Beschäftigten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Südtirol, um den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern zu ermitteln.

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Im Jahr 2023 liegt der Gender-Pay-Gap bei Vollzeitbeschäftigten in der Privatwirtschaft bei 17,3 Prozent, nahezu unverändert gegenüber 2022. Im öffentlichen Dienst beträgt er hingegen 14,2 Prozent und sinkt damit im Vergleich zu den Vorjahren. Sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst nimmt das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit dem Alter tendenziell zu.

Im Jahr 2023 beträgt die durchschnittliche Bruttotagesentlohnung in der Privatwirtschaft 110,2 Euro. Der Unterschied zwischen Männern und Frauen ist sofort ersichtlich: Den 124,9 Euro der Männer steht eine durchschnittliche Bruttoentlohnung der Frauen von 88,6 Euro pro Tag gegenüber. Der Gender-Pay-Gap beträgt somit 29,1 Prozent.

Privatwirtschaft

Bei den einzelnen beruflichen Qualifikationen ist das, wiederum auf Vollzeitbasis berechnete, geschlechtsspezifische Lohngefälle bei den Führungspositionen am höchsten (23,4 Prozent), wenn auch geringer als im Vorjahr (2022: 25,7 Prozent; -2,3 Prozentpunkte). Hierbei handelt es sich jedoch um eine Qualifikation mit einer geringen Anzahl von Beschäftigten, insbesondere von Frauen, so dass schon eine geringe Veränderung zu einer merklichen Schwankung des Gender-Pay-Gaps führen kann. Bei den Arbeitern und Arbeiterinnen der Qualifikation mit den meisten Beschäftigten, ist der Wert unter dem Durchschnitt (15,7 Prozent). Im Gegensatz dazu liegt das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei den Angestellten über dem Durchschnittswert (22,6 Prozent). Die einzige Qualifikation mit einem Gender-Pay-Gap zugunsten der Frauen ist jene der Lehrlinge (-14,8 Prozent).

Die Analyse der Beschäftigten nach Altersgruppen zeigt, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit dem Alter tendenziell zunimmt. Es ist nur in der Altersgruppe der unter 20-Jährigen zugunsten der Frauen und nimmt dann in fast allen Altersgruppen allmählich zu. Nur bei den über 65-Jährigen kehrt sich der Trend um: Die wenigen Frauen in dieser Altersklasse könnten Berufsprofile haben, die sie einerseits dazu ermutigen, auch im höheren Alter auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und andererseits dazu beitragen, den Gender-Pay-Gap zu verringern.

Die Analyse nach Wirtschaftssektor ergibt, dass der größte Gender-Pay-Gap im Grundstücks- und Wohnungswesen (30,2 Prozent) sowie bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (29,6 Prozent) besteht, wobei es sich hierbei um Sektoren mit wenigen Beschäftigten handelt. Im Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie, dem Sektor mit den meisten Beschäftigten, liegt der Gender-Pay-Gap unter dem Durchschnitt (12,8 Prozent).

Lohnunterschiede zu Gunsten der Frauen lassen sich nur in vier Wirtschaftsbereichen feststellen: Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (-9,3 Prozent); Private Haushalte als Arbeitgeber für Hauspersonal (-4,9 Prozent); Baugewerbe (-0,5 Prozent) sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (-0,2 Prozent). Allerdings sind nur 1,8 Prozent der Frauen mit Vollzeitstelle in diesen Bereichen beschäftigt.

Öffentlicher Dienst

Im Jahr 2023 liegt die durchschnittliche Bruttotagesentlohnung im öffentlichen Sektor bei 135,0 Euro: Die Frauen verdienen dabei 120,8 Euro, die Männer 165,2 Euro. Daraus ergibt sich ein Gender-Pay-Gap von 26,8 Prozent.

Der Großteil der öffentlich bediensteten Männer (89,9 Prozent; 16.100 Männer) arbeitet in Vollzeit, bei den Frauen sind es 50,4 Prozent (19.252 Frauen). Der GenderPay-Gap beträgt bei den Vollzeitbeschäftigten 14,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt er um 2,6 Prozentpunkte.

1.816 Männer und 18.967 Frauen besitzen einen Teilzeitarbeitsvertrag. Bei den Teilzeitbediensteten beträgt der Gender-Pay-Gap 6,0 Prozent. Der große Anteil von teilzeitbeschäftigten Frauen mit den damit einhergehenden niedrigeren Entlohnungen erklärt teilweise den hohen Wert des gesamten Gender-Pay-Gaps.

Die Betrachtung der Lohnunterschiede der öffentlichen Vollzeitbediensteten nach Vertragsgruppe ergibt, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle in allen Sektoren, mit Ausnahme der staatlichen Verwaltungen, Gericht, unabhängigen Einrichtungen (14,7 Prozent) und des Gesundheitsdienstes (24,8 Prozent), unter dem Durchschnitt liegt. Während in der erstgenannten Gruppe nur wenige Bedienstete tätig sind, ist in letzterer etwa ein Fünftel des Personals des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Der Gender-Pay-Gap im Gesundheitswesen ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die meisten weiblichen Beschäftigten in Berufsbildern mit einer niedrigeren Durchschnittsentlohnung tätig sind, z. B. in der Krankenpflege. Männliche Beschäftigte arbeiten hingegen häufiger in den besser bezahlten medizinischen Fachberufen.

Die einzige Verwaltungsgruppe mit einem Lohnunterschied zu Gunsten der Frauen ist jene der staatlichen Verwaltung, Gericht, unabhängige Einrichtungen (Gender-Pay-Gap: -5,4 Prozent). Dort arbeiten jedoch nur 1,2 Prozent der weiblichen Vollzeitbediensteten im öffentlichen Dienst.

Deutliche Unterschiede lassen sich auch in Bezug auf die Vertragsart der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Vollzeitstelle erkennen: Bei den befristet Beschäftigten beträgt der Gender-Pay-Gap 19,1 Prozent, bei den unbefristet Beschäftigten 11,3 Prozent. Der Anteil der Frauen mit befristetem Vertrag ist dabei deutlich höher als jener der Männer (25,8 Prozent gegenüber 13,8 Prozent).

Die durchschnittliche Bruttotagesentlohnung steigt bei beiden Geschlechtern mit zunehmendem Alter. Auch der Gender-Pay-Gap bei Vollzeitbeschäftigung ist in den älteren Altersgruppen höher, schwankt aber stärker als in der Privatwirtschaft: Er nimmt bei den Beschäftigten der Altersgruppen zwischen 30 und 40 Jahren zu – ein Zeitraum, der für viele Frauen mit den ersten Jahren der Mutterschaft zusammenfällt -, geht danach zurück und steigt bei den Beschäftigten der Altersklassen ab 50 Jahre wieder.

Bezirk: Bozen

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