Von: luk
Bozen – Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts in Rom, das die Landesregelung der Führungszulagen als personengebundenes Lohnelement als nicht verfassungskonform erklärt hatte, bestand für die Landesregierung Handlungsbedarf. Heute hat sie in Rücksprache mit der Rechtsanwaltschaft und der Personalabteilung vier Maßnahmen – sowohl rechtlicher als auch verwaltungstechnischer Natur – beschlossen.
Unverzüglich eingestellt werden die Zahlungen der personenbezogenen Führungskräftezulagen, und zwar rückwirkend zum 1. Juni. Führungskräfte, die einen Führungsauftrag wahrnehmen, erhalten weiterhin eine Führungskräftezulage, die aber auftragsbezogen ist. Der Lohnstreifen wird in diesem Sinne abgeändert.
Alle öffentlich Bediensteten, die keinen Führungsauftrag (mehr) innehaben und in der Vergangenheit die Zulage bezogen haben, werden über diese Maßnahme informiert. Zudem muss das Land ein Verfahren einleiten, um die personenbezogenen Zulagen rückwirkend wieder einzutreiben. Diese Führungs- oder Koordinierungszulagen müssen von jenen Bediensteten zurückgezahlt werden, die keinen Führungsauftrag wahrgenommen haben und zwar ab dem Jahr 2009, ab diesem Jahr greift die zehnjährige Verjährungsfrist.
Weder die Bediensteten, welche die Zulage erhalten haben und diese nun zurückzahlen müssen, noch jene, die für die Auszahlung zuständige waren, treffe eine Schuld, erklärte heute nach der Sitzung der Landesregierung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Alle hätten auf der Grundlage von Gesetzen gehandelt, die nun allerdings für verfassungswidrig erklärt worden sind. In der Verfassungsreform von 2001, mit der die Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst dem Privatrecht zugeordnet wurden, das nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes liegt, sieht der Landeshauptmann den Ursprung des Problems. Kompatscher verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die bisherige Südtiroler Regelung den Steuerzahler weniger kostet als die staatliche, die ein Verzeichnis der Führungskräfte vorsieht. Nach seinen Worten sind in der Landesverwaltung 600 bis 800 Personen betroffen, weitere 250 im Sanitätsbetrieb. Die zurückzuerstattenden Beträge wurden heute auf insgesamt 800.000 bis eine Million Euro pro Jahr geschätzt. Die jährlichen Personalausgaben des Landes überschreiten die Milliarde Euro.
Sofort eingeleitet wird auch die Änderung der derzeitigen rechtlichen Regelung (Art. 1 Absatz 1 letzter Satz LG 9/2017) sowie die allgemeine Überarbeitung des Landesgesetzes zur Regelung der Führungskräfte (LG 10/1992). “Wir müssen nun ein Modell schaffen, das mit dem Grundgesetz übereinstimmt, aber unseren Besonderheiten Rechnung trägt”, erklärte der Landeshauptmann.