Von: mk
Bozen – Im Jahr 2022 hat sich ein Aktionär der Südtiroler Volksbank an das Aktionärskomitee gewandt. Wie er erklärte, habe er erhebliche Verluste erlitten, nachdem er eine beträchtliche Anzahl von Aktien der Bank erworben hatte. Dies teilt das Aktionsärskomitee Südtirol, verteidigt von den Rechtsanwälten Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, in einer Aussendung mit.
Der Fall wurde Richterin Elena Covi (Präsidentin der Ersten Zivilabteilung des Landesgerichts Bozen) zugewiesen, die am 8. April 2024 das Urteil verkündete. „Dabei wurden die schwerwiegenden und wiederholten Verstöße der Bank gegen den Finanzeinheitstext von 1998 und die Consob-Verordnung von 2007 berücksichtigt“, betont das Aktionärskomitee.
Die Richterin habe demnach die Kaufverträge anlässlich der Kapitalerhöhungen, die 2012 und 2015 abgeschlossen wurden, aufgrund schwerwiegender Verstöße der Bank für aufgelöst erklärte und die Bank dazu verurteilt, dem Kläger den gesamten investierten Betrag von etwa 41.000 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten.
Außerdem erkannte die Richterin dem Kläger eine zusätzliche Schadensersatzleistung für Käufe in den Jahren 2008-2009 zu, und verurteilte die Bank, weitere 3.600 Euro zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten zu zahlen.
Insbesondere stellte das Landesgericht Bozen fest, dass die Bank keine sorgfältige Beratungstätigkeit ausgeübt habe und den Anleger dazu gedrängt habe, Wertpapiere zu erwerben, die für ihn nicht angemessen waren.
„Es ist besonders bedeutsam zu erwähnen, dass das Landesgericht Bozen mit dem genannten Urteil die Ansicht vorheriger Urteile teilte, wonach die zehnjährige Verjährungsfrist nicht ab dem Kauf der Wertpapiere, sondern ab Ende 2016 zu laufen beginnt, als die Bank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde und die Aktien einen erheblichen Wertverlust erlitten“, so das Aktionärskomitee. Das Urteil von Richterin Covi sei das fünfte innerhalb weniger Monate, das das Fehlverhalten der Volksbank schwer bestraft habe. Zuvor habe es drei weitete Urteile gegeben.
„Dieser Trend des Landesgerichts Bozen, der sich rasch festigt, sollte die Bank dazu veranlassen, ihre Positionen zu überdenken und mit dem Aktionsärskomitee Südtirol Verhandlungen aufzunehmen, um die aufgeworfenen Fragen umfassend und für alle Parteien zufriedenstellend zu lösen. Denn der Wert des Rufes ist von großer Bedeutung und sollte von der Bank geschützt werden, was auch von der Banca d’Italia berücksichtigt wird, um die gesunde und vorsichtige Geschäftsführung zu bewerten“, erklärt das Aktionärskomitee weiter.
Das Aktionärskomitee Südtirol lädt alle geschädigten Aktionäre der Volksbank ein, eine Interessensbekundung an die E-Mail-Adresse des Komitees zu senden.