Landesregierung setzt strengere Regelung um

“Für einen respektvollen Umgang im Internet”

Dienstag, 21. Mai 2024 | 14:36 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Südtiroler Landesregierung will mit neuen Kriterien in der Medienförderung einen respektvollen Diskurs im Netz stärken.

In der heutigen Sitzung hat die Südtiroler Landesregierung wichtige Änderungen in den Kriterien für die Medienförderung beschlossen. Ziel ist es, eine Atmosphäre des Respekts und der Höflichkeit in der Online-Diskussion zu schaffen.

“Ein respektvoller Umgang im Internet ist von entscheidender Bedeutung für eine konstruktive Diskussionskultur und ein harmonisches Miteinander in unserer Gesellschaft”, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu.

Für Online-Portale, die von der Förderung profitieren möchten, gelten künftig strengere Vorgaben für die Handhabe der Online-Foren. Betreiber müssen demnach journalistische Inhalte und Kommentare eindeutig voneinander getrennt darstellen. Nur registrierte Nutzerinnen und Nutzer können Kommentare in Online-Foren posten und lesen.

Auch Vizelandeshauptmann und Landesrat für Wirtschaft Marco Galateo befürwortete, dass das Land Südtirol mit den neuen Kriterien eine respektvolle, korrekte und moderate Kommunikation fördert. “Respekt in der Kommunikation muss ein Grundwert werden”, betonte er. Im Zeitalter des Internets, der sozialen Medien und der Online-Portale sei dies um so wichtiger. Für die Landesregierung sei eine respektvolle Kommunikation in lokalen Medien ein unverzichtbares Kriterium für den Zugang zu Beiträgen, betonte er.

Genauer geregelt wird auch die Verpflichtung für die Betreiber, eine redaktionelle Moderation sowohl im Forum als auch in den sozialen Medien sicherzustellen. So sehen die Kriterien vor, dass Betreiber von geförderten Medien eine Netiquette für eine respektvolle Diskussion veröffentlichen müssen, auf die bei der redaktionellen Moderation verwiesen wird. Die Einhaltung dieser Vorgaben prüft der Landesbeirat für das Kommunikationswesen stichprobenartig. Wer sich nicht daran hält, wird nach einer Verwarnung von der Förderung ausgeschlossen.

Neu ist auch, dass für die Berechnung der Beiträge für Online-Portale künftig nur die Zugriffe berücksichtigt werden, die förderwürdige Inhalte betreffen und nicht von Cross-Links bereits geförderter Medien stammen.

Landeshauptmann Kompatscher betonte: “Mit diesen Maßnahmen möchten wir eine positive und respektvolle Online-Kommunikation fördern und sicherstellen, dass die Fördermittel sinnvoll und treffsicher eingesetzt werden.”

Die Anträge für die Medienförderung müssen bis zum 30. Juni dieses Jahres beim Landesamt für Handel und Dienstleistungen eingereicht werden. In den folgenden Jahren ist der Einreichungstermin der 31. Mai.

Bezirk: Bozen