Wie kann man den effektiven Kilometerstand herausfinden?

Gebrauchtwagenkauf und manipulierte Kilometerzähler

Mittwoch, 24. Juli 2019 | 10:11 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Marktaufsichtsbehörde (Autorità garante della concorrenza e del mercato, kurz AGCM) berichtet über zahlreiche Meldungen von Verbrauchern, die in den letzten Jahren unfaire Handelspraktiken der Autohändler, und zwar in Bezug auf mutmaßliche Manipulationen der Kilometerzähler von zum Verkauf angebotenen Gebrauchtwagen beklagt haben. Darauf macht die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) aufmerksam.

Die AGCM hat bereits mehrmals wegen solcher unfairer Handelspraktiken Strafen für Autohändler in Italien verhängt; zuletzt wurde am 8. Mai 2019 eine solche beschlossen (Verfahren PS10438 Nr. 27780, vgl. https://tinyurl.com/y3q88lz5).

Dabei wird meist die Praktik abgestraft, gebrauchte Fahrzeuge mit einem Kilometerstand zu verkaufen, der geringer als der tatsächliche ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten beim Kauf also keine wahrheitsgetreuen Angaben über die Kilometer, die mit dem Fahrzeug bis zum Zeitpunkt des Kaufs effektiv zurückgelegt wurden. Dieses Verhalten stellt eine unfaire Handelspraktik dar und verstößt damit gegen den Verbraucherschutzkodex (Art. 21.1, b) und d), GvD. 206/2005).

Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen möchte, kann – vor dem Kauf – mittels eigens dafür vorgesehener Instrumente den effektiven Kilometerstand sicherstellen.

Seit Mai 2018 wird bei der periodischen Revision der Fahrzeuge für den privaten Gebrauch (beim ersten Mal vier Jahre nach der Erstzulassung, und dann im Zwei-Jahres-Rhythmus) ein Zertifikat ausgehändigt, in welchem die tatsächlich zurückgelegten Kilometer angeführt sind. Dieses Zertifikat wird von jener Stelle, welche die Revision durchführt, an das Datenverarbeitungszentrum des Transportministeriums (Generaldirektion Motorisierung) übermittelt.

Um den tatsächlichen Kilometerstand zu überprüfen, können die Verbraucherinnen und Verbraucher:

•         Einsicht in das letzte verfügbare Zertifikat verlangen, welches seit Juni 2018 auch den Kilometerstand anführt, oder aber

•         den Kilometerstand über die institutionelle Webseite des Transportministeriums überprüfen. Dazu verbindet man sich mit https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/home, und gibt unter dem Menüpunkt „servizi online“ das Kennzeichen ein.

Auf der Homepage der VZS finden sich weitere nützliche Infos und Tipps zu Gebrauchtwagen:
https://www.consumer.bz.it/de/gebrauchtwagen-welche-gewaehrleistung-besteht-wirklich

https://www.consumer.bz.it/sites/default/files/2018-02/Autokauf%20-%20Muster%20und%20Checkliste.pdf.

 

Bezirk: Bozen