Von: mk
Bozen – Ab heute tritt die Neuregelung für Gelegenheitsarbeit in Kraft. „Die ersatzlose Abschaffung der sogenannten Voucher im März hat viele Betriebe vor große Herausforderungen gestellt. Daher begrüßen wir es grundsätzlich, dass nun eine neue Regelung in Kraft tritt. Allerdings gibt es in Bezug auf die Anwendung noch Verbesserungspotential“, betont Leo Tiefenthaler, Präsident von Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige (swr-ea).
Die Nutzung des neuen Entlohnungssystems ist nämlich stark eingeschränkt worden und nur mehr für Kleinstbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern möglich. „Rund 30 Prozent der Arbeitgeber Südtirols haben somit keine Möglichkeit das neue System in Anspruch zu nehmen. Besonders betroffen sind der Tourismus- und Handelssektor, die zu den Spitzenzeiten eine flexiblere Handhabung für eine gelegentliche Beschäftigung von zusätzlichen Mitarbeitern brauchen“, erklärt GF Alexandra Silvestri.
Das neue System sieht vor, dass Arbeitgeber ein Konto beim Nationalen Fürsorgeinstitut NISF/INPS einrichten müssen. Von diesem wird am 15. des Folgemonats der vom Arbeitnehmer eingelöste Betrag abgebucht. Jeder Arbeitgeber kann insgesamt 5.000 Euro pro Jahr und maximal 2.500 Euro je Mitarbeiter und Jahr über dieses System abwickeln. Ein weiteres Novum besteht in der Tatsache, dass jeder Mitarbeiter das Recht hat, mindestens 4 Stunden pro Tag abzurechnen, auch wenn der Betroffene tatsächlich weniger gearbeitet hat. Die Meldung 60 Minuten vor Tätigkeitsbeginn bleibt weiterhin aufrecht, muss nun jedoch über die Homepage des NISF/INPS erfolgen.
„Die neue Regelung stellt in unseren Augen nur eine Teillösung dar. Wir werden uns weiter für eine unbürokratische Gesamtlösung für alle Betriebe einsetzen“, betont der swr-Präsident abschließend.