Von: luk
Bozen – Der Südtiroler Gemeindenverband nimmt zu den kürzlich in verschiedenen Medien veröffentlichten Meldungen in Bezug auf die Gehaltserhöhungen der Gemeindesekretäre wie folgt Stellung:
“Nachdem die Verhandlungen zur Neueinstufung der Führungskräfte der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime (und damit nicht nur der Gemeindesekretäre) noch nicht abgeschlossen sind, ist die Höhe der Gehälter noch nicht festgelegt.” Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer betont außerdem, dass auch die Gehälter aller Gemeindebediensteten zeitnah angepasst werden müssen.
“Hintergrund für die Lohnanpassungen ist der bereichsübergreifende Kollektivvertrag der Führungskräfte vom 24. August 2023, der die Einstufung und damit zusammenhängend auch die Besoldung der Führungskräfte des Landes, des Sanitätsbetriebes, der Seniorenwohnheime, der Gemeinden und der Bezirksgemeinschaften neu regelt. Für die Führungskräfte der Landesverwaltung und des Sanitätsbetriebs wurde der Vertrag bereits umgesetzt. Somit ist es auch notwendig, für die Führungskräfte der Gemeinden, einschließlich der Gemeindesekretäre, der Seniorenwohnheime und der Bezirksgemeinschaften eine entsprechende Regelung festzulegen. Die Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien (auf Arbeitgeberseite sind dies Vertreter des Südtiroler Gemeindenverbandes, der Bezirksgemeinschaften und des Verbandes der Seniorenwohnheime bzw. auf der Arbeitnehmerseite Vertreter des Verbandes der Gemeindesekretäre und der Gewerkschaften DIRAP und CISL) laufen seit einigen Monaten und sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechend kann zum jetzigen Zeitpunkt weder das Ausmaß der Gehaltserhöhungen noch der Zeitpunkt genannt werden, ab welchem die Gehaltserhöhungen zuerkannt werden”, heißt es weiter.
“Wie setzt sich das zukünftige Gehalt der Gemeindesekretäre zusammen? Unter anderem wird eine komplett neue Lohnstruktur eingeführt, die nur noch die Lohnelemente Grundentlohnung, Positionsgehalt und Ergebnisgehalt beinhaltet. Künftig entfallen Vorrückungen und Dienstalterszulagen. Die bisherige 38-Stunden-Woche wird durch eine 40-Stunden-Woche ersetzt. Die Auszahlung bzw. der Ausgleich von Überstunden wird abgeschafft. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren wird es individuell im Vergleich zur bisherigen Besoldung zu einer geringen bis zu einer größeren Gehaltserhöhung kommen, Zahlen können erst nach Abschluss der Verhandlungen genannt werden”, sagt der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer. Ziel der laufenden Verhandlungen sei es, mit den Vorgaben des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages ein homogenes Bild und eine halbwegs gerechte Einstufung für die Führungskräfte der genannten Bereiche zu erreichen, was aufgrund der Unterschiede kein leichtes Unterfangen sei.
Vom Präsidenten des Gemeindenverbandes wird außerdem betont, dass neben der Neuregelung der Gehälter der Führungskräfte auch die Erhöhung der Gehälter der übrigen Bediensteten einhergehen muss. “Dies erfolgt behördenübergreifend im Rahmen der Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag der Bediensteten. Hier müssen wir gemeinsam Fahrt aufnehmen und baldigst zu einem Ergebnis kommen. Die Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung werden immer komplexer, daher benötigen wir gute und professionelle Fachkräfte, die auch entsprechend bezahlt werden müssen”, appelliert Andreas Schatzer. “Ein zeitgleicher Abschluss ist auch Auftrag von Seiten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.”