Verordnung brachte Vorteile

Geoblocking – oder wie grenzenlos wir online shoppen können

Donnerstag, 02. September 2021 | 11:19 Uhr

Von: mk

Bozen – Wir kaufen immer mehr online und merken häufig nicht einmal, wie oft es sich dabei um Verkäufer handelt, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben. Erst dann, wenn wir Italien nicht unter den Ländern finden, in welche der Verkäufer seine Waren versendet oder gar automatisch auf eine andere Seite verwiesen werden, merken wir, dass unser Shoppingvergnügen dann doch nicht ganz so grenzenlos ist. Was aber ist erlaubt und was nicht?

Was sagt die EU dazu?

Die EU-Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, den gesamten Dienstleistungsmarkt Europas grenzenlos nutzen zu können und dabei nicht durch Einschränkungen aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft behindert zu werden.

Auch mit diesem Ziel wurde zunächst die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG ausgearbeitet, die einen allgemeinen Rechtsrahmen schafft, um den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen.

Und im E-Commerce?

Mit dem ständigen Wachstum des Online-Handels und dem damit einhergehenden Bedürfnis, Waren grenzüberschreitend kaufen zu können, entstand auch die Notwendigkeit, ein rechtliches Rahmenwerk zu schaffen, das sich ausschließlich mit dem Internet-Handel beschäftigt. Es wurde die Verordnung zum Geoblocking 2018/302/EU erlassen.

Und wozu dient diese Verordnung?
Sie verbietet Online-Anbietern von Waren und Dienstleistungen, Verbraucher aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft von ihrem Angebot auszuschließen, sie automatisch auf andere länderspezifische Seiten zu verweisen (sog. Rerouting) oder ungerechtfertigt erschwerende Geschäftsbedingungen einzufügen.

Was ist aber trotzdem erlaubt?

Ausschluss gewisser Länder als Lieferdestinationen

Die Verordnung verbietet zwar dem Online-Anbieter, der länderspezifische Internetauftritte hat, den EU-Verbrauchern den Zugang zur z.B. italienischen Version der Seite zu verwehren (sog. Rerouting), überlässt aber weiterhin alleinig dem Verkäufer die Entscheidung, ob er gewisse Länder als Lieferadressen ausschließt. Hier sei jedoch gesagt, dass der Verkäufer sehr wohl dazu verpflichtet ist, die Abholung der Ware oder aber eine selbstständige Organisation der Lieferung durch den Kunden zu ermöglichen.

Gestaltung der Lieferkosten

Weder in der Geoblocking Verordnung noch in der dieser vorausgehenden Dienstleistungsrichtlinie gibt es ein für die Anbieter verpflichtendes Regelwerk, das die Gestaltung der Lieferkosten im Einzelnen vorschreibt und preisliche Unterschiede, wenn sie gerechtfertigt sind, prinzipiell verbietet.

Ausschluss digitaler Inhalte

Digitale Dienstleistungen wie z. B. Streaming-Angebote, Mediatheken usw. sind ausdrücklich vom Diskriminierungsverbot ausgeschlossen: In diesem Bereich kommen urheberrechtliche Regeln zur Anwendung, die eine grenzenlose Inanspruchnahme der Dienstleistung einschränken können.

“Wir sind daran gewöhnt, online einzukaufen, und halten es für selbstverständlich, dass wir einen Dienst. z. B dänisch, direkt von unserem Sofa zu Hause in Südtirol nutzen können. Dies war jedoch nicht immer der Fall. Keinem europäischen Verbraucher darf eine Dienstleistung, die von einem ebenfalls europäischen Unternehmen angeboten wird, aufgrund seiner Herkunft verweigert werden. Allerdings muss man vorsichtig sein, denn ein Unternehmen kann beschließen, nicht in ein bestimmtes Land zu liefern oder höhere Versandkosten zu berechnen, wenn diese berechtigt sind. In jedem Fall steht es einem Käufer frei, seinen Versand selbst zu organisieren, und unabhängig davon hat die Geoblocking-Verordnung allen Verbraucherinnen udn Verbrauchern in der Europäischen Union unbestreitbare Vorteile gebracht”, schließt Julia Rufinatscha, Beraterin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien.

Mehr zu diesem Thema und dazu wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien als offizielle nationale Kontaktstelle für alle Belange in Verbindung mit Geoblocking Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen kann, findet man hier.

Vielleicht habt auch ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und fragt euch, ob das Verhalten des Online-Händlers erlaubt ist. Weitere Informationen erhält man kostenlos beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen Tel.: 0471-980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org.

Bezirk: Bozen