Von: luk
Bozen – Der im Gesetz für Raum und Landschaft vorgesehene Wertausgleich sei fundamental für die soziale Gerechtigkeit im Wohnbau. “Die Position der Handelskammer dazu ist absolut unverständlich und befremdlich”, so die Südtiroler Gewerkschaften in einer Stellungnahmen.
“Bei Umwidmung in Baugrund steigt der Wert des Grundstückes rasant und um ein vielfaches; und zwar allein aufgrund einer politischen Entscheidung, ohne dass der Eigentümer einen besonderen Wirtschafts- oder Arbeitsaufwand geleistet hätte. Schon allein aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, dass ein Teil dieses Wertzuwachses an die öffentliche Hand zufließt”, so die Gewerkschaften in einer Aussendung.
“Wir Gewerkschaften haben immer gefordert und fordern immer noch, dass dieser Ausgleich 50 Prozent beträgt. Zum Vergleich: Bei der Münchner „sozialgerechten Bodennutzung“ entfällt 66 Prozent des Wertzuwachses an die öffentliche Hand, die staatliche Gesetzgebung sieht 50 Prozent vor. Im Gesetzesvorschlag des Landes sind 30 Prozent vorgesehen”, heißt es weiter.
“Mit Befremden nehmen wir deshalb die Position der Handelskammer zur Kenntnis, welche vor der Wertzuwachsabgabe warnt, und darin einen Angriff auf das Eigentum, die Verfassung und die Menschenrechte sieht. Zudem wird eine Verteuerung der Immobilienpreise befürchtet. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Diese Maßnahme ermöglicht es, dass Baugrund zu sozialen Preisen angeboten und leistbares Wohnen ermöglicht wird, da die Gemeinden die Möglichkeit haben, den Wertausgleich gezielt für Wohnbaumaßnahmen einzusetzen. Somit ist der Wertausgleich für alle Gewerkschaftsbünde unverzichtbar und wir sehen diese Maßnahme auf jeden Fall als sozial gerecht und richtig an”, heißt es abschließend.