Von: mk
Bozen – Seit 1. Juli 2018 besteht die Eintragungspflicht in die neu errichteten Alben der Gesundheitsberufe. Neben den bereits bestehenden Alben der Röntgentechniker und der Sanitätsassistenten wurden mit Dekret vom 13. März 2018 in der neu etablierten Kammer der Röntgentechniker und der sanitätstechnischen, rehabilitativen und präventiven Gesundheitsberufe, 17 weitere Berufsregister eingerichtet.
Laut Gesetzgebung Nr. 3/2018, beginnt die Registrierungspflicht mit Inkrafttreten der Bestimmung am 14. Februar 2018. In Folge der bis Ende Juni fehlenden Durchführungsbestimmungen zur Errichtung der neuen Alben, der Registrierungsprozedur sowie der telematischen Registrierungsplattform, gilt es seit 1. Juli 2018 der Verpflichtung nachzukommen.
Thomas Kirchlechner, Präsident der Berufskammer, erinnert daran, wer einen der Gesundheitsberufe ausübt und sich nicht umgehend in das entsprechende Berufsalbum einträgt, muss sich für die wiederrechtliche bzw. unbefugte Ausübung des Berufes verantworten und geht das Risiko ein, laut den Gesetzgebung Nr. 3/2018 vorgesehenen Sanktionen Rechnung zu tragen. Die Eintragungspflicht in die Berufsalben gilt für alle Berufsausübenden mit einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen oder privaten Gesundheitssystem sowie für all jene, die freiberuflich tätig sind. Es wird daran erinnert dass die Ansuchen mittels einer telematischen Prozedur über die Webportale www.tsrm.org und/oder www.tsrmbz.it erfolgen.
Die Abwicklungszeiten der Registrierungsprozedur sind geregelt, für rechtliche Zwecke ist der Zeitpunkt der Vorregistrierung ausschlaggebend. Neben den Berufsprofilen der Röntgentechniker und der Sanitätsassistenten, welche beide bereits in Berufsalben erfasst sind, sind folgende Gesundheitsberufe betroffen: Biomedizinischer Labortechniker, Gehörmesstechniker, Techniker für Gehörprothesen, Orthopädietechniker, Ernährungstherapeut, Techniker für Neurophysiopathologie, Techniker für Herzkreislaufphysiopathologie und Herzkreislaufperfusion, Dentalhygieniker, Physiotherapeut, Logopäde, Podologe, Orthoptiker und Ophthalmologie Assistent, Therapeut des neurologischen und psychomotorischen Entwicklungsalters, Techniker für die psychiatrische Rehabilitation, Ergotherapeut, Erzieher, Techniker der Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeit.
Die Berufsbilder Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Hebamme sind bereits in den Alben der jeweiligen Berufskammern erfasst.