Von: luk
Bozen – Der Fonds ermöglicht zusätzliche Gesundheitsleistungen für öffentlich Bedienstete. Die ersten Auszahlungen sollen innerhalb 1. August erfolgen.
Ende Oktober hat die Landesregierung die Gründung des ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro für öffentliche Bedienstete beschlossen, heute (7. März) genehmigte die Delegiertenversammlung des Gesundheitsfonds die Geschäftsordnung. Somit ist der Startschuss zur operativen Umsetzung des Fonds gefallen. “Heute wurde ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, um den öffentlich Bediensteten eine nachhaltige Unterstützung im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Altersvorsorge zu garantieren”, zeigte sich Personallandesrätin Waltraud Deeg erfreut.
In den Fonds werden alle Bediensteten der Landesverwaltung, der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, der Seniorenwohnheime, des Sanitätsbetriebs, des Wohnbauinstituts, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran automatisch eingeschrieben, sofern sie unbefristet oder zumindest für ein Jahr befristet angestellt sind. Insgesamt handelt es sich um rund 42.000 Personen. Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sie sich darauf, dass Vollzeit- und Teilzeitbedienstete gleichbehandelt werden. Der jeweilige Arbeitgeber stellt 125 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zur Verfügung. Dem Fonds beitreten können laut Statut zudem andere öffentliche Arbeitgeber sowie Stiftungen, Vereine, Sozialgenossenschaften, In-House Gesellschaften, Hilfskörperschaften, Sozialunternehmen oder andere Unternehmen ohne Gewinnabsicht, die in Südtirol tätig sind.
Die Möglichkeit zu dieser zusätzlichen Gesundheitsvorsorge wurde 2016 im damals neu verhandelten bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) geschaffen. Die Geldmittel für den Zeitraum 2016 bis 2018 wurden bereits bei der Unterzeichnung des BÜKV eingeplant. Ende Oktober 2017 hatte die Landesregierung die Gründung des ergänzenden Gesundheitsfonds für die öffentlich Bediensteten beschlossen und das Statut des Vereins genehmigt.
In den kommenden Monaten werden die Gremien des Fonds nun alle vorbereitenden Schritte in die Wege leiten, damit innerhalb 1. August 2018 die ersten Leistungsauszahlungen – rückwirkend bis zum 1. Jänner 2018 – erfolgen können.