Von: mk
Bruneck – Die Südtiroler Landesregierung hatte im Frühjahr 2021 ein Ansuchen eines Immobilienbesitzers aus Bruneck für die Umwidmung des Gewerbegebietes Nord1 am Brunecker Nordring, um Ausweisung von Flächen für den Einzelhandel, abgelehnt. Ziel der Umwidmung sollte es sein, die bereits erfolgte und nicht rechtskonforme Eröffnung eines Drogeriemarktes im Nachhinein zu sanieren. Nach einem längeren Rechtsstreit hat nun der Staatsrat in Rom dazu ein endgültiges Urteil gefällt und die Ablehnung des Landes bekräftigt.
Der Wirtschaftsverband hds begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung. „Das Urteil schafft endlich Klarheit über die Rechtslage und ist für unsere Raumordnung wegweisend: Das Prinzip, dass Einzelhandel in die Ortszentren und Wohngebiete von Dörfern und Städten gehört und nicht außerhalb – wie etwa in Gewerbegebiete, wo Detailhandel auf sperrige Güter beschränkt ist – ist nun eindeutig bestätigt worden“, erklärt dazu hds-Präsident Philipp Moser.
Ist genügend freie Fläche in einem Ortszentrum vorhanden, soll sich dort der Einzelhandel weiter entwickeln können – so wie in diesem Fall in Bruneck. „Ein Dank geht in diesem Zusammenhang auch der Stadtgemeinde Bruneck und dem Land Südtirol, die diesen Weg immer mitverfolgt und mitgetragen haben“, so Moser.
hds-Präsident Philipp Moser stellt abschließend klar: „Wir begrüßen neue Handelsansiedlungen ob klein, mittel oder groß, wenn diese im Ortskern und im Wohngebieten erfolgen und somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kleinen und mittleren Fach- und familiengeführten Geschäften sowie Großverteilern garantiert wird. Der Handel gehört in die Ortzentren und nicht außerhalb. Südtirol braucht lebendige, lebenswerte und attraktive Ortszentren in den Ballungsgebieten und im ländlichen Raum.“