Von: mk
Bozen – „Um die Südtiroler Betriebe in diesem schwierigen Jahr zu entlasten, ist die Reduzierung von Steuern, Gebühren und Abgaben der richtige Weg“. lautet der erste Kommentar des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol zum heutigen Beschluss der Landesregierung, die Gemeindeimmobiliensteuer GIS für 2020 um 50 Prozent für alle Betriebe zu reduzieren.
„Zudem ist ein weiterer positiver Nebeneffekt dieser Hilfestellung, dass für die Unternehmen keine zusätzliche Bürokratie geschaffen wird“, betont hds-Präsident Philipp Moser, der die Entscheidung der Landesregierung begrüßt.
Gerade im Handel, in den Dienstleistungen und in der Gastronomie sind viele Betriebsinhaber auch Eigentümer der Geschäftsimmobilie. „Aufgrund der wochenlangen Pflichtschließung fehlte der Umsatz und auch jetzt kämpfen viele Unternehmen mit schwachen Umsatzentwicklungen. Somit fehlt auch das Geld für die laufenden Kosten. Das macht immer mehr Betrieben arg zu schaffen“, so abschließend Moser.
Für HGV geht Entscheidung zur GIS in richtige Richtung
Für den Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) geht der Vorschlag der Landesregierung, die Gemeindeimmobiliensteuer für gastgewerbliche Betriebe für heuer gänzlich zu erlassen, in die richtige Richtung. „Der gewählte Ansatz ist gut, wofür wir Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler auch danken. Wir erwarten uns jedoch weitere Maßnahmen, um die arg gebeutelte Tourismusbranche, von der wiederum eine ganze Reihe anderer Sektoren abhängen, kräftig zu unterstützen“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Neben den Kreditstundungen, der Gewährung von Verlustbeiträgen und neuen Krediten zu günstigsten Bedingungen hat sich der HGV stets auch für eine spürbare Reduzierung der Steuerbelastung eingesetzt. „Dabei haben wir zunächst an die Gemeindeimmobiliensteuer gedacht, welche Hotels und Gastbetriebe erheblich belastet. Durch eine Befreiung der touristischen Betriebe von der GIS kann der Sektor unbürokratisch und effektiv unterstützt werden“, betont HGV-Direktor Thomas Gruber.
Der Neustart im heimischen Gastgewerbe gestaltet sich sehr zögerlich und die Erwartungen für die nächsten Wochen sind aufgrund der verhaltenen Entwicklung der Buchungslage weiterhin gedämpft. Aus diesem Grund schlägt der HGV neben weiteren Maßnahmen vor, dass die gastgewerblichen Betriebe auch für das Jahr 2021 von der Gemeindeimmobiliensteuer befreit werden, heißt es abschließend in der Presseausendung des HGV.