Von: luk
Schlanders – Interessante Veranstaltung der Südtiroler in der Welt beim KVW in Schlanders. Sergio Aureli aus Chiasso, Regionaler Sekretär der GewerkschaftUNIA der Schweiz und zuständig für Grenzpendlerfragen informierte über Steuer-, Arbeits- und Versicherungsrecht der Schweiz und Italiens. Zielgruppe waren Funktionäre, von Banken, Wirtschaftsberatungsbüros und Verbänden, die u.a. in der Beratung von Grenzpendlern tätig sind. Anwesend waren auch der Vorsitzende der Arbeitsgruppe der Grenzpendler Sepp Trafojer sowie einige von deren Mitgliedern.
Zu Beginn begrüßte der KVW Bezirksvorsitzende Heinrich Fliri die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Christine Stieger von der Grenzpendler- Informationsstelle Mals berichtete über die Aktivitäten der letzten Monate.
Sergio Aureli erklärte eingangs das derzeit geltende Steuersystem im Sinne des bilateralen Abkommens von 1974. Demzufolge werden die Einkommen von Tages-Grenzpendlern in der Schweiz besteuert. Von diesen Steuern werden 38,8 Prozent an Italien überwiesen. Der Staat weist dann diese Gelder den Gemeinden zu, aus denen die Pendler stammen. Gemeinden, die weniger als vier Prozent an Grenzpendlern haben, werden nicht berücksichtigt.
Tages-Grenzpendler (innerhalb der 20 km von der Grenze) werden in Italien nicht mehr besteuert. Die anderen Grenzpendler erhalten einen Steuerfreibetrag von 7.500 Euro.
Zurzeit wird zwischen Italien und der Schweiz ein neues Abkommen ausgehandelt. Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen in Zukunft 70 Prozent der Pendlereinkommen in der Schweiz und 30 Prozent in Italien besteuert werden. In welcher Höhe die Besteuerung ausfallen wird, ist noch nicht festgelegt. Man will sich schrittweise an das normale Steuersystem anpassen.
Für die betroffenen Gemeinden soll ein eigener Fonds errichtet werden.
Die Rentenversicherung beruht in der Schweiz auf mehreren Säulen: der verpflichtenden staatlichen Vorsorge (Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, 5,15 Prozent) und der beruflichen Vorsorge (BVG) über den Arbeitgeber, die ebenfalls verpflichtend ist. Das gilt unter bestimmten Umständen auch für die vom Schweizer Arbeitgeber geleisteten Zahlungen zur Altersvorsorge.
Die gezahlten Beiträge können bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Auch die Beiträge für die Schweizer Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden als Sonderausgaben vom Finanzamt anerkannt.
Ausschlag gebend für die Frage, in welchem Staat die Steuererklärung gemacht werden muss, ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen (“centro degli interessi vitali”, z.B. wo sich die Familie befindet).
Wer in der Schweiz wohnt, ist angehalten, sich über das Konsulat in die AIRE (Register der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) bei der Gemeinde eintragen zu lassen. Unter anderem auch um Probleme mit dem Führerschein, mit dem Auto, mit der Sanität zu vermeiden.
In der Schweiz ist man normalerweise nur bei der Arbeit versichert. Für das Leben außerhalb des Betriebes muss man sich privat versichern.
Wer in der Schweiz ein Bankkonto hat, muss dies in der italienischen Steuererklärung angeben. Ausgenommen sind Bankkonten, die im Mittel 5.000 Euro nicht überschreiten. Diese Angabe ist vor allem wichtig, um bei Transferierung von Geldbeträgen nach Italien keine Beanstandungen zu haben.
In der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Neuigkeit: künftig werden bei Kurzarbeit auch Grenzpendler von der Schweizer Arbeitslosenversicherung entschädigt.
Anschließend an das Referat gab es seitens der Tagungsteilnehmer noch zahlreich Fragen, die der Referent in kompetenter Weise beantwortete.
Erich Achmüller, Vorsitzender der Südtiroler in der Welt, dankte abschließend dem Referenten sowie den Tagungsteilnehmern für das rege Interesse. Er hob hervor, dass die Zusammenarbeit mit der UNIA Schweiz erste Früchte trage.
Beratung Grenzpendler, Christine Stieger, Marktgasse 4, Mals
Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 8.30 bis 12.00 Uhr