Von: luk
Bozen – Die Grünen im Südtiroler Landtag fordern eine Anhebung der Löhne und Gehälter in Südtirol. “In Südtirol liegen die Lebenshaltungskosten 20 Prozent über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund sechs Prozent über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quellen: AFI und INPS). Diese besondere Situation erfordert auch besondere Maßnahmen zugunsten aller Beschäftigten: für den Privatsektor ist es endlich an der Zeit, Landeszusatzverträge zu verhandeln und für den öffentlichen Sektor muss nach vielen Jahren Stillstand, der wirtschaftliche Teil des Kollektivvertrages (BÜKV) dringend nachgebessert werden.”
Die Grünen schlagen vor:
Für den öffentlichen Sektor muss das Land Südtirol umgehend die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufnehmen und innerhalb des Jahres 2019 den wirtschaftlichen Teil verhandeln. Das Ziel muss die Erhöhung der Grundentlohnung von mindestens zehn Prozent für alle Funktionsebenen sein. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
Für den privaten Sektor muss das Land Südtirol die Sozialpartner an einem Tisch versammeln, um eine Rahmenvereinbarung zu beschließen, die folgende Punkte beinhalten soll:
1. Die Festsetzung eines Südtiroler Mindeststundenlohns, welcher es den ArbeiterInnen ermöglicht, mit ihrem Gehalt ohne Schwierigkeiten und in Würde bis ans Monatsende zu kommen.
2. Die Eröffnung von Verhandlungen über territoriale Zusatzverträge, welche zur Besserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Angestellten beitragen sollen.
3. Anreize für die Wirtschaft an die Bedingung des Abschlusses von territorialen Zusatzverträgen und an die Einführung des Südtiroler Mindeststundenlohns zu knüpfen.
Um diese Ziele zu erreichen, wird die Grüne Fraktion in der März-Landtagswoche zwei Beschlussanträge zur Wahl bringen.