Von: luk
Bozen – Im letzten Teil des „Omnibus-Gesetzes“ der Landesregierung, der am kommenden Montag im dritten Gesetzgebungsausschuss behandelt wird, geht es im Wesentlichen um Nachbesserungen am Vergabegesetz, um Bergrettung und die Ski- und Bergführerausbildung. „Besonders heikel ist der Passus, der zu den Schutzhütten eingefügt wurde. Gerade in den letzten Jahren hat Südtirols Öffentlichkeit aufmerksam auf die Schutzhütten geschaut und viele Bürger unseres Landes möchten, dass diese traditionellen Einrichtungen in der Bergwelt als solche bestehen bleiben. Dass sie still und leise oder auch in großem Stil zu Hotels umgewandelt werden, das wollen nur die wenigsten,“ kommentiert die grüne Vertreterin im dritten Gesetzgebungsausschuss, Brigitte Foppa.
“Im Omnibus wird eine Änderung vorgenommen, die genau die Erweiterung der Schutzhütten betrifft. Künftig soll bei Neubauten von Schutzhütten und Erweiterungen ab 30 Prozent der Baumasse nicht nur die Unbedenklichkeitserklärung der Landesregierung und das Gutachten der Landschaftsschutzkommission vorgelegt, sondern auch das Gutachten des Alpinbeirates. Um letzteres ist anscheinend lange gerungen worden,“ sagt Foppa. „Gut, dass es also Einzug ins Gesetz findet. Allerdings ist die Untergrenze von 30 Prozent für die Einbindung des Alpinbeirates zu hoch. Der Alpinbeirat, in dem neben Tourismusvertretungen immerhin die Alpenvereine und die Bergrettung sitzen, sollte bei jeglichen Erweiterungen, zumindest ab 15 Prozent einbezogen werden. Vorsicht ist besser als Nachsicht, das gilt vor allem am Berg.“
Die grüne Fraktion hat hierzu einen Änderungsantrag vorgelegt. Er wird am Montag im Gesetzgebungsausschuss ein Prüfstein für den Berg- und Heimatschutz sein.