Von: mk
Bozen – Der Landes-Gesetzesentwurf ‚Raum und Landschaft‘ liegt nun vor. „Einige Ansätze sind gut, andere sind unvollständig oder verbesserungsbedürftig“, sagt AFI-Direktor Stefan Perini. Nun macht das AFI in 10 Punkten deutlich, wonach sich eine sozial gerechte Wohnungspolitik in Südtirol ausrichten sollte.
Nach Vorgabe seiner Trägerorganisationen beschäftigt sich das AFI | Arbeitsförderungsinstitut seit Jahresbeginn intensiv mit der Zukunft des Wohnens in Südtirol. „Wir haben Statistiken eingeholt, uns mit Zukunftstrends beschäftigt, die Vorschläge der Interessensvertretungen bewertet, die Sozialpartner angehört und den Gesetzesentwurf für ‚Raum und Landschaft‘ kritisch durchleuchtet“, berichtet AFI-Mitarbeiter Friedl Brancalion. Einige Ansätze im neuen Gesetzesentwurf seien gut, andere stark verbesserungsbedürftig, heißt es aus dem AFI.
Prinzipiell positiv bewertet das AFI beispielsweise: eine flexiblere Raumordnungsverwaltung durch den erweiterten Entscheidungsspielraum der Gemeinden; die Maßnahmen zur Förderung der Wiedergewinnung, wie die Befreiung und Reduzierung von Abgaben; die neuen Maßnahmen der Bauförderung in kompakten Siedlungsgebieten und die Beibehalten des Prinzips, Baugrund für den geförderten Wohnungsbau zweckzubestimmen.
Um soziale Gerechtigkeit über Wohnungspolitik herbeizuführen, stellt das AFI folgende Überlegungen an: Beim geförderten Baugrund sollte das Gesetz in erster Linie nicht zwischen Wohnraum für Ansässige bzw. für Nicht-Ansässige unterscheiden, sondern zwischen Grundwohnbedarf und sekundären Bedarf. Die Ansässigkeit kann bestenfalls als untergeordnetes Kriterium fungieren; der Zeitraum der Sozialbindung müsse wieder länger angesetzt werden, im Idealfall ‚auf ewig‘. Nur so kann eine trennscharfe Linie zwischen Wohnmarkt für den Grundbedarf und für den „Sekundärbedarf“ gezogen werden; der Wertzuwachs in Folge von Umwidmung müsse zum größeren Teil der Öffentlichen Hand zufließen. Die Anhebung auf mindestens 66 Prozent und der primäre Einsatz dieser Geldmittel zur Förderung des sozialen und geförderten Wohnbaus sei entscheidend, um die Kosten des Baugrundes spürbar zu senken und somit ‚leistbares Wohnen‘ zu ermöglichen.
Die ‚Zehn Punkte für Neues Wohnen in Südtirol‘ werden im Detail vorgestellt auf dem Euregio-Seminar ‚Wohnbau zwischen Regulierung und Marktwirtschaft‘ am 24. Mai an der Eurac Bozen. Das Tagungsprogramm kann von der AFI-Internetseite www.afi-ipl.org heruntergeladen werden.