Von: luk
Bozen – Zwischen 2014 und 2018 sind insgesamt 3,7 Millionen Euro an 86 kleinere Einzelhandelsbetriebe in ganz Südtirol geflossen. Die kleinste betroffene Gemeinde, nämlich Waidbruck, zählt gerade mal 200 Einwohner, 556 sind es in Afing, einer Fraktion von Jenesien.
Im Dorfladen von Afing hat Landeshauptmann Arno Kompatscher heute in einer Pressekonferenz einen Überblick darüber gegeben, wie das Land Südtirol den kleinstrukturierten Handel gefördert hat, speziell unter dem Kriterium der Nahversorgung. Die Nahversorgung und somit den Zugang zu den Produkten des täglichen Bedarfs für Südtirols Bevölkerung zu garantieren, sei eine der Prioritäten dieser Landesregierung, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher in Afing. “Es handelt sich um einen grundlegenden Dienst für die Bürger auch in den entlegensten Dörfern Südtirols. Wir wenden daher diesbezüglich einen 360-Grad-Ansatz an, um die diesbezüglich benachteiligten Wohngegenden lebendig zu erhalten”, sagte der Landeshauptmann. Jenseits der Zielsetzungen zur Förderung des Handels, gehe es der Landesregierung darum, dass die Bürger Südtirols auf Leistungen wie hier im privatwirtschaftlichen Bereich zählen könnten – ebenso wie auch solche im öffentlichen Bereich, zu dem beispielsweise die Postämter zählten.
Die gerade erstellte Rangordnung der Nahversorgungsbetriebe, die 2018 eine Förderung (Landesgesetz 4/1997) erhalten, war für den Landeshauptmann eine Gelegenheit, um einen davon zu besuchen: den Dorfladen in Afing von Armin Lanznaster. Mit dieser Förderung für die sogenannten Tante-Emma-Läden sind zwischen 2014 und 2018 364 Zuschüsse für insgesamt 3,7 Millionen Euro an 86 Betriebe ausbezahlt worden, damit diese ihren Dienst der Nahversorgung fortführen.
2018 hat die Landesabteilung Wirtschaft erneut 84 Nahversorgungsbetriebe zur Bezuschussung mit insgesamt 864.500 Euro zugelassen: 16 im Pustertal, 15 im Vinschgau, 14 im Burggrafenamt, elf im Eisacktal, zehn im Wipptal, neun im Bezirk Salten-Schlern und neun im Unterland-Überetsch.
Seit 1909 Dorfladen in Afing
Mit der Einführung der aktuellen Förderkriterien hat auch der Dorfladen von Armin Lanznaster jedes Jahr einen Zuschuss erhalten. Auf diese Weise konnte dieser die Bevölkerung von Afing und Umgebung mit den Produkten des täglichen Bedarfs versorgen, wie der Laden es schon seit 1909 tut. Neben dem Verkauf und der Heimlieferung von Gemischtwaren gibt es im Market Buchi, wie das Geschäft heißt, auch Elektroartikel, Zeitungen und Tabakwaren sowie einen Internetpoint. Mit der Renovierung im Jahr 2016 hat Lanznaster zudem das Geschäft mit einer kleinen externe Bar ergänzt, die als Treffpunkt für die Dorfbevölkerung einen zusätzlichen Gewinn für das soziale Gefüge im Dorf darstellt. “Der einzige Laden in der Gegend zu sein, ist nicht immer leicht. Aber es motiviert uns andererseits, nicht nur ein materieller Bezugspunkt für die Afinger zu sein, sondern auch ein sozialer”, sagte Armin Lanznaster, der gemeinsam mit seiner Frau Renate und Tochter Miriam das Geschäft in fünfter Generation führt.
Zweite Förderschiene für Handel in peripheren Stadtgebieten
Es gibt eine weitere Fördermaßnahme des Landes Südtirol, die den Einzelhandel und Dienstleistungen betrifft: die zweite Auflage des Wettbewerbs für Investitionen für kleine und Kleinstbetriebe. 2018 sieht dieser erstmals eine eigene Rangliste für die Bereiche Handel und Dienstleistungen vor, für die eine Million Euro zur Verfügung stehen. Grundlage dafür ist wiederum das Gesetz 4/1997. Während bei der ersten Auflage des Wettbewerbs fast ausschließlich Betriebe in entlegenen Gebieten Südtirols zum Zug kamen, sollen 2018 auch Betriebe in peripheren Vierteln von Städten mit mindestens 10.000 Einwohnern stärker berücksichtigt werden. Denn wie die Nahversorgungsbetriebe leisten auch diese Läden einen wichtigen Dienst für jene Bevölkerung, die in Wohngebieten fernab der Stadtzentren lebt. Wer dieses Kriterium erfüllt, erhält beim Wettbewerb zusätzliche 30 Punkte. Noch bis 30. Juni können kleine und Kleinstunternehmen bei der Landesabteilung Wirtschaft ansuchen, um am Wettbewerb teilzunehmen; diese wird die entsprechende Rangliste bis 15. September erstellen.
“Die Landesregierung möchte mit diesen Maßnahmen alle Betriebe und speziell die Handelsbetriebe in benachteiligten Gebieten des Landes stützen”, betonte der Landeshauptmann. Sowohl in den ländlichen als auch in den einwohnerreichen, peripheren Gebieten der Städte. Denn die großen Handelsstrukturen schwächten den Erfolg der kleinen Geschäfte, die oftmals noch familiär geführt sind.
Einschränkung des Einzelhandels in Gewerbegebieten schützt Nahversorgung
Dank der Anwendungsrichtlinien von 2016, die definitiv die Einzelhandelstätigkeit in Gewerbegebieten einschränkt, habe das Land Südtirol Kompatscher zufolge ein “historisches Ergebnis für das wirtschaftliche und soziale Gefüge des Landes erreicht.” Damit habe sich Südtirol die primäre Kompetenz in Sachen Raumordnung und Handelstätigkeit zurückgeholt, die durch Montis Handelsliberalisierung für eine Weile ins Wanken geraten war.
Diese Anwendungsrichtlinien waren dann die Basis für das Landesraumordnungsgesetz Nr. 22 vom 20. Dezember 2017. Dessen Artikel Nr. 44.1 schränkt nämlich die Handelstätigkeit in Gewerbegebieten stark ein. Gegen diese Einschränkung hatte der Ministerrat zunächst vor dem Verfassungsgericht erfolglos Einspruch erhoben. Noch anhängig sind Rekurse zum Artikel Nr. 8 des Landesgesetzes 10/2014, die lokale Unternehmen angestrebt haben. Von einem Rekurs abgesehen hat der Ministerrat hingegen bezüglich Landesgesetz Nr. 3/2013, in dem ebenso versucht wurde, den Handel in Gewerbegebieten einzuschränken, um die Nahversorgung zu schützen.
Uneingeschränkte Sonntagsöffnung schwächt die Nahversorgung
Auch die uneingeschränkte Sonntagsöffnung im Einzelhandel schwächt die Nahversorgung, betonte Kompatscher schließlich. Er begrüße daher den Vorstoß der italienischen Regierung, diese neu zu regeln.