Von: luk
Bozen – Zurzeit ist es für die öffentliche Hand schwierig, zur touristischen Kurzzeitvermietung verwendete Wohnungen zu kontrollieren. Um dies in Zukunft zu vereinfachen, möchte das italienische Tourismusministerium, dass jedes zur Kurzzeitvermietung verwendete Unterkunft eine Identifikationsnummer erhält, die auf jeder publizierten Werbeanzeige aufscheinen muss. Die Handelskammer befürwortet diese Pläne, sofern daraus nicht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die bestehenden Beherbergungsbetriebe entsteht.
In den vergangenen Jahren gab es in Italien einen starken Anstieg an privaten Wohnungen, die für Tourismuszwecke kurzzeitvermietet wurden. Dies ist vor allem auf das Aufkommen von Online-Buchungsportalen für Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, über die es auch kleinen Strukturen und ursprünglichen Privatwohnungen möglich ist, sich gut zu vermarkten.
Jedoch scheinen einige Wohnungen offiziell nicht als kurzzeitvermietete Unterkünfte auf. Für die öffentliche Hand ist es mit der aktuellen Rechtslage schwierig, diese schwarzen Schafe herauszufiltern.
Deshalb möchte das Tourismusministerium eine Datenbank der für die Kurzzeitvermietung verwendeten Unterkünfte in Italien erstellen. In dieser soll jeder Beherbergungsbetrieb eine Identifikationsnummer erhalten, die auf jeder publizierten Werbeanzeige des Beherbergungsbetriebes aufscheinen muss. Mit dieser Identifikationsnummer ist es für die Finanzbehörden dann wesentlich einfacher, nichtregistrierte Unterkünfte herauszufiltern.
„Es ist wichtig, dass für alle Betriebe dieselben Voraussetzungen herrschen und ein fairer Wettbewerb am Markt stattfindet. Deshalb unterstützt die Handelskammer diese Initiative des italienischen Tourismusministeriums. Jedoch darf für die bestehenden Beherbergungsbetriebe keine zusätzliche Bürokratiebelastung entstehen“, so Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen.