Nachtfahrverbot im Visier

Handelskammer Bozen: Kapazität der Brennerautobahn intelligent nutzen

Freitag, 01. März 2024 | 09:41 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Brennerautobahn verzeichnet Spitzenzeiten mit hohem Verkehrsaufkommen besonders zu den Feiertagen und im Hochsommer. Über das gesamte Jahr betrachtet handelt es sich dabei aber um überschaubare Zeiträume. Aufgrund der Einspurigkeit der Luegbrücke für mindestens zweieinhalb Jahre ab dem Jahr 2025 wird sich die Verkehrssituation jedoch zuspitzen, auch da die Brennerautobahn bereits jetzt aufgrund des Wochenend- und Nachtfahrverbotes für Lkw nur in circa 55 Prozent der Zeit uneingeschränkt nutzbar ist. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um einen Verkehrskollaps zu verhindern.

Hier geht es zum PDF! (Anzahl der Fahrzeuge auf der A22 in Südtirol nach Klassen)

Von verschiedenen Seiten wird immer wieder vorgebracht, dass die Brennerautobahn ihre Kapazitätsgrenze erreicht habe. Betrachtet man allerdings die Daten des Jahres 2022 zum Verkehrsaufkommen, dann ergibt sich ein sehr viel differenzierteres Bild. Im Jahresverlauf gab es vor allem an Feiertagen wie Ostern und Pfingsten oder auch im Hochsommer Spitzenzeiten. Im restlichen Jahr ist die Brennerautobahn nicht ausgelastet, vor allem auch weil die Infrastruktur für den Lkw-Verkehr aufgrund der herrschenden Fahrverbote zu 45 Prozent überhaupt nicht genutzt werden kann.

Wird die Luegbrücke aufgrund von Bauarbeiten jedoch für mindestens zweieinhalb Jahre vielfach nur noch auf einer Fahrspur befahrbar sein, was ab dem Jahre 2025 laut ASFINAG geplant ist, droht der Verkehrsinfarkt nicht nur an diesen besonders starken Reisetagen, sondern fast täglich. Die sich abzeichnenden kilometerlangen Staus bzw. der Stop and go – Verkehr verursacht erheblich mehr Abgase und Lärm als fließender Verkehr im Rahmen der Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Umwelt wird zusätzlich geschädigt und die Anrainer werden stark belastet.

Die Brennerbahn kann den Lkw-Verkehr nicht auffangen, dazu ist sie aufgrund der vielen Probleme und Schwierigkeiten, die mit der Verlagerung verbunden sind, nicht in der Lage – das zeigen auch die jüngsten Zahlen zu den Rückgängen auf der rollenden Landstraße RoLa.

Was gerne vergessen wird, ist, dass das Verkehrsaufkommen auf der A22 nicht nur durch den Lkw-Verkehr, sondern vor allem auch durch den Individualverkehr bedingt wird. So sind knapp 70 Prozent des Gesamtverkehrsaufkommens auf der A22 auf Pkw zurückzuführen, wobei es den meisten Autofahrern nicht bewusst ist, dass sie auch Teil des Verkehrs sind.

Von den 365 Tagen im Jahr kann die Infrastruktur derzeit aufgrund des Nachtfahrverbots und des Wochenendfahrverbots nur in circa 55 Prozent der Zeit uneingeschränkt für den Lkw-Verkehr genutzt werden. An ungefähr 40 Tagen im Jahr kommen dazu noch die Blockabfertigungen hinzu, die eine weitere Einschränkung darstellen. Es sei deshalb nicht richtig zu behaupten, dass die Brennerautobahn an ihre Kapazitätsgrenze stößt, heißt es aus der Handelskammer.

„Durch eine Abschaffung des Nachtfahrverbots würde sich der Transitverkehr nicht auf die Tagesstunden beschränken, in denen zusätzlich auch viele Pkw auf der Autobahn verkehren. Im Hinblick auf die Bauarbeiten an der Luegbrücke und den damit zu erwartenden Verkehrsbehinderungen, ist ein Überdenken des Nachtfahrverbotes geboten“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Die geplante Einspurigkeit der Lueg-Brücke stellt laut Handelskammer zudem ein Sicherheitsproblem für alle Verkehrsteilnehmer dar, wenn Pkw und Lkw auf derselben Fahrbahn verkehren müssen. Sicherer für alle Beteiligten wäre es, wenn die Lkws in der Nacht fahren dürften.

„Auch auf den Vinschgau und das Pustertal wird sich die nur noch einspurige Befahrbarkeit der Luegbrücke auswirken, da die Verkehrsteilnehmer vermehrt auf diese Routen ausweichen werden. Das ganze Land wird letztendlich betroffen sein. Es muss möglich sein, unter diesen Umständen auch über eine Aufhebung von Fahrverboten diskutieren zu dürfen“, ist der Generalsekretär der Handelskammer Alfred Aberer überzeugt.

Bezirk: Bozen