Ausfuhr von Waren im Wert von über 252 Millionen Euro

Handelskammer informiert über das Exportland Schweiz

Donnerstag, 10. Februar 2022 | 09:52 Uhr

Von: mk

Bozen – Gestern fand ein Online-Event der Handelskammer Bozen in Zusammenarbeit mit der italienischen Handelskammer in der Schweiz (CCIS) statt. Die Themen des Webinars waren die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen, die Meldepflicht und Mitarbeiterentsendung sowie die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Der Bereich Internationalisierung der Handelskammer steht für kostenlose Exportorientierungsgespräche bereit.

Im Jahr 2020 exportierte Südtirol Waren im Wert von über 252 Millionen Euro in die Schweiz. Dies entspricht fünf Prozent des Südtiroler Exportvolumens, womit die Schweiz einer der wichtigsten Handelspartner von Südtirol ist. Besonders Südtiroler Maschinen und Anlagen finden in der Schweiz guten Anklang, so wurden im Jahr 2020 Maschinen im Wert von knapp 67,5 Millionen Euro in die Schweiz exportiert.

Damit die Südtiroler Unternehmen auf die anfallenden Formalitäten und Verpflichtungen bei der Dienstleistungserbringung und der Mitarbeiterentsendung in diesem wichtigen Absatzmarkt vorbereitet sind, hat der Bereich Internationalisierung der Handelskammer Bozen gestern in Zusammenarbeit mit der italienischen Handelskammer in der Schweiz (CCIS) ein Online-Event veranstaltet.

Bei diesem informierte Fabio Franceschini von der italienischen Handelskammer in der Schweiz die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführlich über die Formalitäten und Verpflichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen in der Schweiz.

Dabei erklärte er, dass es in der Schweiz keine Dienstleistungsfreiheit wie in der Europäischen Union gibt. Trotzdem besteht durch die bilateralen Verträge seit dem Jahr 2004 eine Erleichterung, wonach sich selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-Staaten für 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz aufhalten können. Das heißt, dass es bis zu 90 Arbeitstage im Jahr keine Arbeitsbewilligung braucht, aber eine Meldepflicht und die Einhaltung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen vorgesehen sind.

„Für jene kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), die den Schweizer Markt oder generell das Thema Export und Internationalisierung kennen lernen möchten, bietet die Handelskammer ein kostenloses Exportorientierungsgespräch an“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Internationalisierung der Handelskammer Bozen stehen allen Südtiroler Unternehmen bei der Erfüllung der verschiedenen Vorschriften beim grenzüberschreitenden Arbeiten mit Information und Unterstützung zur Verfügung.

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Bereich Internationalisierung, Tel. 0471 945 656 – 692 – 542, E-Mail: international@handelskammer.bz.it.

Bezirk: Bozen