Verlustbeiträge für Wirtschaftstreibende

Handelskammer stellt SPID zur Beantragung der Corona-Hilfen aus

Dienstag, 06. April 2021 | 11:31 Uhr

Von: luk

Bozen – Wie die Landesregierung in der vergangenen Woche bekannt gab, können Südtiroler Wirtschaftstreibende von Mitte April bis zum 30. September für die Verlustbeiträge des Landes Südtirol ansuchen. Beantragt werden die Zuschüsse mit der digitalen Identität (SPID). Die Handelskammer Bozen steht nach Terminvereinbarung für die Ausstellung der digitalen Identität oder der digitalen Unterschrift zur Verfügung.

Die Landesregierung hat im Zuge der 500-Millionen-Euro schweren Corona-Hilfen ca. 100 Millionen Euro an Zuschüssen für Kleinunternehmen genehmigt. Berechtigt sind all jene, die aufgrund der Corona-Krise zwischen 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 einen signifikanten Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent verzeichnen. Ausschlaggebend, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, ist auch das besteuerbare Einkommen. Dieses muss weniger als 50.000 Euro betragen haben. Für Unternehmen mit mindestens zwei Inhaber/innen erhöht sich dieser Betrag auf 85.000 Euro. Auch ein Mindestumsatz von 15.000 Euro im Jahr 2019 musste erzielt werden.

Die Höhe des Landesbeitrags liegt bei 3.000 Euro für Neugründungen, bei 5.000 Euro für Unternehmungen mit bis zu zwei Mitarbeitenden, bei 7.500 Euro bei bis zu vier Mitarbeitenden und bei 10.000 Euro bei mehr als vier Mitarbeitenden. Die Anträge für die Zuschüsse müssen bis 30. September 2021 eingereicht werden.

Die Handelskammer ruft die Betriebe dazu auf, sich eine digitale Identität (SPID) zuzulegen, um in Kürze für die Zuschüsse ansuchen zu können. Die Ansuchen können vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, aber auch von einer bevollmächtigten Person eingereicht werden. Dazu ist es nötig, im persönlichen Bereich myCIVIS unter „Mein Profil“ eine Vollmacht zu erstellen. Auch dafür ist eine digitale Identität (SPID) notwendig.

Die digitale Identität SPID ist kostenlos und kann am Schalter für digitale Dienste der Handelskammer Bozen und ihren Außenstellen in Bruneck, Sterzing, Brixen, Meran und Schlanders beantragt werden. Die Benutzerdaten des SPID sind zwei Jahre lang gültig und ermöglichen den Zugang zu vielen Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung auf lokaler, Landes- und Staatsebene.

Die Handelskammer Bozen unterstützt mit verschiedenen Diensten die Südtiroler Unternehmen und Mitarbeiter/innen im Digitalisierungsprozess und hat zu diesem Zweck den Schalter für digitale Dienste eingerichtet. Der Bereich Digitale Dienste ist der richtige Ansprechpartner für die digitale Identität, die digitale Unterschrift, die digitale Fahrerkarte und für die Verwendung des Portals für die elektronische Fakturierung.

„Die Handelskammer steht auch während der Covid-19-Notlage für die Ausstellung der digitalen Identität SPID und der digitalen Unterschrift zur Verfügung. Es genügt, zuvor telefonisch unter der Nummer 0471 945 529 oder per E-Mail an die Adresse luca.valentini@handelskammer. bz.it einen Termin mit dem Schalter für digitale Dienste zu vereinbaren”, erklärt der Vizegeneralsekretär der Handelskammer Bozen Luca Filippi.

Bezirk: Bozen