Von: Ivd
Bozen – Die zweite Gesetzgebungskommission des Regionalrats setzte am heutigen Tag in Trient ihre Beratungen zum Gesetzentwurf Nr. 7/XVII fort, der eine Änderung des Regionalgesetzes Nr. 7 von 1982 vorsieht. Dieses Gesetz regelt die Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern von Trient und Bozen. Bei der Anhörung traten die Präsidenten der beiden Kammern, Andrea De Zordo und Michl Ebner, mit klaren Bedenken gegenüber dem neuen Entwurf auf.
Sorge um die Besetzung der Kammern
Andrea De Zordo, Präsident der Handelskammer Trient, betonte vor der Kommission, dass der vorgeschlagene Entwurf die bestehende Struktur der Kammern gefährden könnte. Seiner Ansicht nach würde die geplante Änderung bei der Besetzung des Kammerausschusses organisatorische Schwierigkeiten nach sich ziehen. De Zordo zeigte sich besorgt darüber, dass die Neuregelung möglicherweise die Effizienz der Kammer beeinträchtigen könnte.
Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen, äußerte ebenfalls Vorbehalte gegenüber dem Gesetzentwurf. Er verwies darauf, dass die aktuelle Regelung der Handelskammer sowohl auf nationalen als auch auf regionalen Gesetzesgrundlagen basiere. Laut Ebner bestehe kein rechtliches Vakuum, das den vorliegenden Entwurf notwendig mache. Auch er befürchtete, dass die vorgeschlagenen Änderungen bei der Zusammensetzung des Gremiums zu Problemen führen könnten.
Weitere Anhörungen geplant
Nach den Stellungnahmen der beiden Kammerpräsidenten entschied die Kommission, die Prüfung des Gesetzesvorhabens bei einer kommenden Sitzung fortzusetzen. Dabei sollen auch Vertreter der Unternehmerverbände zu Wort kommen, um deren Positionen in die weiteren Beratungen einfließen zu lassen. Die endgültige Entscheidung über den Entwurf dürfte daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mit Spannung wird erwartet, wie sich die Diskussionen weiterentwickeln und ob der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form verabschiedet wird. Die Kritikpunkte der Kammerpräsidenten deuten jedoch darauf hin, dass noch intensiver Diskussionsbedarf besteht, bevor eine abschließende Einigung erzielt werden kann.
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