Von: ao
Bozen – Südtirols Handwerk meldet sich hinsichtlich Raumordnungsreform ein weiteres Mal zu Wort und hofft, dass die eingebrachten Anregungen und Änderungsvorschläge im definitiven Gesetz auch berücksichtigt werden.
Das Landesgesetz für Raum und Landschaft soll mit 1. Januar 2018 in Kraft treten. Der definitive Entwurf ist aktuell in Ausarbeitung und soll schon bald vorliegen. Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister möchte die Gelegenheit nutzen, um nochmal auf für die lokale Wirtschaft notwendige Rahmenbedingungen aufmerksam zu machen. „Der Schutz der Südtiroler Landschaft ist natürlich sehr wichtig, gleichzeitig müssen aber auch entsprechende Weichen gestellt werden, welche die Arbeit und wirtschaftliche Entwicklung im Land ermöglichen. Eine intelligente Nutzung der Flächen bedeutet für uns die Berücksichtigung einiger wichtiger Aspekte, bringt es lvh-Präsident Gert Lanz auf den Punkt.
Konkret fasst er die Forderungen der Handwerker wie folgt zusammen: „Grund und Boden dürfen auf keinen Fall teurer werden. Die steuerliche Belastung für Betriebe ist in Südtirol ohnehin schon hoch, insofern darf es zu keinen zusätzlichen Verteuerungen kommen. Hinzu kommen häufig Standortnachteile, die Kleinbetriebe in einen noch härteren Konkurrenzkampf versetzen. Neuausweisungen und Erweiterungen von Betrieben müssen so unbürokratisch wie möglich erfolgen, schließlich tragen sie zum Wachstum und zur Innovationskraft der lokalen Wirtschaft bei.“
Besonders stark gemacht hat sich der Wirtschaftsverband von Anfang an für die Beibehaltung der Dienstwohnungen. „Familie und Arbeit sind in unseren kleinen Betrieben eng verzahnt, es würde keinen Sinn machen, diese räumlich zu trennen. „Betriebswohnungen sind im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen, sie müssen aber ohne Einschränkungen Bestandteil der Raumordnungsreform sein“, betont der Verbandspräsident.