Versicherten winken Kostenreduktionen

Hartes Durchgreifen der luxemburgischen Aufsichtsbehörde gegenüber FWU Life Insurance

Samstag, 13. April 2024 | 08:12 Uhr

Von: mk

Bozen – In den letzten Tagen sind viele Anfragen von Konsumenten bei der Verbraucherzentrale in Bozen VZS eingetroffen, da diese ein Schreiben ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten hatten und darüber Genaueres in Erfahrung bringen wollten. Alle Betroffenen haben einen Lebensversicherungsvertrag mit der Luxemburgischen Versicherungsgesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. abgeschlossen.

Im Schreiben informiert die Gesellschaft (kurz: FWU) ihre Kunden darüber, dass bei einer Prüfung durch die Luxemburgische Versicherungs-Aufsichtsbehörde Commissariat aux Assurances, kurz CAA, Mängel in Bezug auf die komplexe und spezifische Kostenstruktur der Lebensversicherung „Police High Solution“ festgestellt wurden. Die FWU muss nun offenbar Korrekturmaßnahmen ergreifen und teilt den Kundinnen und Kunden mit, dass ab Mai 2024 die Kosten für den Vertrag um satte 11,98 Prozent gesenkt werden. „Ein derartiges Eingreifen einer Aufsichtsbehörde in die bestehenden Bedingungen eines Versicherungsvertrages ist selten und stellt eine Ausnahme dar“, erklärt die VZS.

Dem Schreiben ist ein Kundenfragebogen beigefügt: Durch diesen soll festgehalten werden, ob die Versicherungsnehmer das Versicherungsprodukt verstanden haben und ob der Vertrag deren Bedürfnissen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, werden – laut Schreiben FWU – Ausgleichsmaßnahmen gesetzt.

Der Verbraucherzentrale Südtirol sind diese Verträge hinlänglich bekannt. In den vergangenen zehn Jahren haben sich nämlich hunderte Ratsuchende an die VZS gewandt.

Den Allermeisten war nicht klar, wie kostspielig das gezeichnete Produkt ist; daneben waren sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch nicht bewusst, dass die Verträge Laufzeiten von 30 bis 40 Jahren vorsahen. Aufgrund der hohen Kosten und langen Laufzeiten schlägt sich ein vorzeitiger Ausstieg in einem erheblichen finanziellen Verlust für die Betroffenen nieder.

Der Fragebogen sollte unbedingt innerhalb der angegebenen Frist – 17. Mai 2024 – ausgefüllt werden. Für Fragen oder Unklarheiten steht die VZS den Betroffenen jederzeit zur Verfügung (0471-975597 oder info@verbraucherzentrale.it).

Bezirk: Bozen