Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat am Dienstag das Stabilitätsgesetz 2024 und den Haushaltsvoranschlag 2024-2026 im Entwurf genehmigt. Grünes Licht gab es auch für das Wirtschafts- und Finanzdokument 2024-2026.
Bei der Sitzung am vergangenen Dienstag hat sich die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher mit dem Entwurf des “Landesstabilitätsgesetzes für das Jahr 2024” (ehemaliges Finanzgesetz) befasst und diesen genehmigt. Es handelt sich um das Begleitgesetz zum Budgetentwurf. Auch den Entwurf zum “Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026” hat die Landesregierung am Dienstag vorgelegt und gutgeheißen. Nicht zuletzt hat sie auch grünes Licht für das Wirtschafts- und Finanzdokument des Landes (WFDL) 2024-2026 gegeben. Alle drei werden nun dem Südtiroler Landtag für die weitere Behandlung übermittelt.
Technischer Haushalt 2024
“Der Haushalt 2024-2026 präsentiert sich im heurigen Wahljahr als so genannter technischer Haushalt”, sagt dazu Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher. Es handle sich im Prinzip um eine Fortschreibung des aktuellen Haushalts bzw. jenes Haushaltsteils, der bereits mit dem Mehrjahreshaushalt genehmigt worden sei. “In diesem Sinne enthält der Haushalt aufgrund des Endes der Legislaturperiode keine größeren Umschichtungen von Ausgaben, wendet vorsichtigere Kriterien in Bezug auf die Einnahmeprognosen an und beschränkt sich im Wesentlichen auf die vorgesehenen Pflichtausgaben und zweckbestimmten Ausgaben”, so Kompatscher. Die Entscheidung über die Schwerpunktsetzungen innerhalb des Dreijahreszeitraumes wird sodann die neue Landesregierung ab Februar 2024 mit der ersten Haushaltsänderung treffen.
Wirtschafts- und Finanzdokument als Entscheidungsgrundlage
Der Entwurf des Wirtschafts- und Finanzdokuments (WFDL) des Landes wird im Sinne der staatlichen Haushaltsbestimmungen Jahr für Jahr von der Landesabteilung Finanzen in Zusammenarbeit mit sämtlichen Verwaltungsstrukturen des Landes erarbeitet.
“Das 400 Seiten starke Dokument umfasst eine aktuelle Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation auf internationaler, staatlicher und Landesebene. Es handelt es sich um die Grundlage für die Entscheidungen in der Wirtschaftspolitik und Reformplanung, die die kommende Landesregierung anwenden wird”, erklärt Generaldirektor Alexander Steiner. Zwei Aspekte seien bei den Prognosen für 2024 hervorzuheben: Negativ werde sich weiterhin die durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise verursachte Unsicherheit auswirken. Positiv sei hingegen, dass die Einnahmen dank der wirtschaftlichen Entwicklung des laufenden Jahres über den Erwartungen und Haushaltsprognosen liegen würden.
Nach der Genehmigung durch die Landesregierung wird das WFDL bis Ende Juni dem Landtag übermittelt. Der Rat der Gemeinden hat dem Planungsdokument bereits zugestimmt.