Von: Ivd
Bozen – Die Regelung der Öffnungszeiten im Südtiroler Handel steht auf der Agenda der aktuellen Verhandlungen mit der römischen Regierung zur Autonomie. „Nun zeigt sich dazu ein erster, konkreter Lichtblick, damit wir in Zukunft das Thema wieder autonom regeln können, nachdem Italien 2012 mit dem sogenannten Monti-Dekret die totale Liberalisierung im Einzelhandel eingeführt und aus Italien das einzige Land Europas ohne Einschränkung der Öffnungszeiten gemacht hatte“, erklärt der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.
So soll die Wiedereinführung dieser autonomen Kompetenz über Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut erreicht werden. Die Zwölfer Kommission hatte bereits im September 2023 grünes Licht für eine neue Durchführungsbestimmung gegeben, mit der die Öffnungszeiten im Einzelhandel in Südtirol wieder autonom gesetzlich geregelt werden sollen.
Der hds findet es in diesem Zusammenhang aber schade, dass die entsprechende Kompetenz nicht direkt im Autonomiestatut verankert wird. So hätte die Bestimmung laut hds eine ganz andere Absicherung gehabt. „Trotzdem können wir zufrieden sein, dass unser Ziel zumindest über andere Schiene erreicht werden konnte“, so Moser.
„Die Vorlage der Durchführungsbestimmung muss nun noch vom Ministerrat genehmigt werden. Jetzt soll dieser Schritt zeitnah vollzogen werden. So können wir dann in Südtirol als nächsten Schritt die Weichen für ein entsprechendes Landesgesetz stellen. Jetzt heißt es am Ball bleiben“, betont Moser, der dem Landeshauptmann und den Südtirolern Parlamentariern für ihren bisherigen Einsatz in dieser Sache dankt und diese aber zugleich auffordert, sich weiterhin konsequent für die Heimholung einzusetzen.
Präsident Moser stellt noch eines klar: „Wir möchten nicht die Sonn- und Feiertagsöffnungen von Geschäften wieder abschaffen, sondern eine lokale, auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittene Lösung herbeiführen. Wichtig ist derzeit, dass wir die autonome Kompetenz in diesem Bereich wieder heimholen.“
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