Von: bba
Bozen – Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol ist darum bemüht, dass die Sonn- und Feiertagsschließungen im Einzelhandel wieder gesetzlich geregelt werden – und zwar mit einer lokalen, auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittenen Lösung. „Derzeit erarbeiten wir verbandsintern einen konkreten Vorschlag für eine Regelung der Thematik aus und versuchen vor allem, einen Konsens aufgrund der vielen Bedürfnisse unserer Handelsbetriebe zu finden. Wir sind auf einem guten Weg“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser.
Um auch die gemachten Erfahrungen der umliegenden Regionen bei den Geschäftsöffnungszeiten kennenzulernen, traf sich vor Kurzem eine Delegation des hds mit den Spitzenvertretern der Tiroler Wirtschaftskammer Sektion Handel in Innsbruck – angeführt von Obmann Martin Wetscher und Geschäftsführer Alois Schellhorn.
„In Nordtirol beziehungsweise Innsbruck ist die Schließung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nach wie vor eine Selbstverständlichkeit. Lediglich für bestimmte Feiertage oder Anlässe gibt es Ausnahmen, wobei die Geschäfte nur stundenweise beziehungsweise nur im historischen Ortskern und nicht außerhalb davon offen halten können wie etwa im Gewerbegebiet“, betont Moser. Diese Regelung funktioniere einwandfrei, und es gebe dazu auch keine Bedenken oder Kritiken, so die Führung der Wirtschaftskammer.
Bekanntlich ist es Absicht der römischen Regierung beziehungsweise des Arbeitsministers, die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Handel einzuschränken. Das Monti-Dekret hatte 2012 die totale Liberalisierung im Einzelhandel eingeführt und aus Italien das einzige Land Europas ohne Einschränkung der Öffnungszeiten gemacht.
Der hds hat all die Jahre gegen die falsch verstandenen Liberalisierungstendenzen angekämpft und ist überzeugt, dass eine Regelung im Interesse der Familienbetriebe, deren Mitarbeiter sowie der Konsumenten und im Sinne der Vielfalt unseres Handels sei. „Eine generelle Sonntagsöffnung ist familienbetriebsfeindlich und gefährdet letztlich die Nahversorgung und die Lebensqualität in den Orten. Ausnahme von einer Regelung soll es unter anderem für Tourismusorte oder Nahversorger geben“, kündigt abschließend der hds-Präsident an.